Lokalgast durch Stiche verletzt: Schuldspruch
Die Anklage hatte auf versuchten Mord gelautet. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der 45-jährige Mann hatte vor den Geschworenen die Tat eingestanden, aber eine Tötungsabsicht bestritten.
Mit Hinweis auf seinen damaligen Vollrausch im Oktober 2015 konnte er sich auch nicht erinnern und sprach von einem „Filmriss“. Auch wenn reichlich Alkohol im Spiel gewesen war, war der Steirer laut psychiatrischem Gutachten zurechnungsfähig.
Eifersucht als Motiv
Hinter der Messerattacke steckte laut der Anklage Eifersucht: Nach Meinung des 45-Jährigen hatte sein Kontrahent die Kellnerin - damals seine Lebensgefährtin - „angebraten“. Nach einer ersten Schlägerei war er aus dem Lokal ausgesperrt worden. Als sein Gegner vor die Tür ging, um ihn zu beruhigen, stach er zu. „Hätte ich mich nicht gewehrt, wäre ich tot“, resümierte das Opfer im Zeugenstand. Mildernd auf das Urteil wirkten sich die bisherige Unbescholtenheit und das reumütige Geständnis des Angeklagten aus.
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- Ein Verletzter bei Messerstecherei in Lokal (noe.ORF.at; 12.10.2015)