Freundin mit Van überrollt: Teilbedingte Haft

Ein 30-Jähriger, der seine Freundin in Wolfsthal (Bezirk Bruck an der Leitha) mit seinem Van überrollt hatte, ist am Dienstag am Landesgericht Korneuburg wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Das Urteil lautete auf zwölf Monate Haft, davon neun bedingt, wobei dem Mann die Wochen, der er vom 5. August bis zum 21. September bereits in Untersuchungshaft verbrachte, angerechnet werden. Der Mann wurde damals festgenommen, weil wegen des Mordverdachts gegen ihn ermittelt wurde. Beim Prozess wurde ihm das Delikt der grob fahrlässigen Tötung zur Last gelegt. Der Angeklagte bekannte sich schuldig und nahm das Urteil an. Weil die Staatsanwältin jedoch keine Erklärung abgab, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwältin warf dem Mann vor, sich in alkoholisiertem Zustand ans Steuer des Vans gesetzt zu haben. Die Frau, die das Dorffest am späten Vormittag allein verlassen hatte, lag etwa 100 Meter nach verbautem Gebiet auf dem Feldweg nahe des damals gemeinsam bewohnten Hauses. Er sah sie offenbar zu spät, überfuhr sie und schleifte sie 23 Meter weit mit. Die Frau erlitt neben Abschürfungen u.a. ein Bauchtrauma und Verletzungen am Rumpf und an der Wirbelsäule. Sie starb nach Einblutungen in den Herzbeutel an Herz-Kreislaufversagen.

Mann war alkoholisiert und zurechnungsfähig

Nach dem Vorfall wurden bei dem Mann damals umgerechnet 1,5 Promille im Blut festgestellt. Zum Unfallzeitpunkt hatte er laut Gutachten etwa zwei Promille intus, was einer mittelschweren Berauschung entsprach. Laut Gerichtspsychiater Werner Brosch lag daher kein vollständiger Realitätsverlust vor. Der Mann sei in der Lage gewesen, den Pkw in Betrieb zu nehmen und zu lenken. Laut Psychiater war der Mann folglich zurechnungsfähig.

Durch die Alkoholbeeinträchtigung verlängerte sich allerdings der Reaktionsweg beträchtlich. Wie schnell er gefahren war, konnte der Angeklagte im Ermittlungsverfahren bei der Tatrekonstruktion nicht angeben. Laut dem psychiatrischen Gutachter sei die behauptete Gedächtnisstörung nicht organischer Natur. Laut Gutachter könnte es sich um eine Schutzbehauptung handeln, weil eine psychogene Amnesie eher unwahrscheinlich sei.

Richterin wertete Geständnis strafmildernd

Verteidiger Rudolf Mayer legte während des Prozesses dar, dass sein bis dato unbescholtener Mandant den Wagen eigentlich stehen lassen wollte. Weil seine Freundin das Dorffest jedoch alleine verließ, habe sein Mandant sie suchen wollen. Mayer betonte, dass der 30-Jährige zutiefst betroffen sei und sein Leben lang die Schuld mit sich trage, seine Lebensgefährtin getötet zu haben. Die Staatsanwältin hingegen vermisste jede Reumütigkeit beim Angeklagten und forderte auch aus generalpräventiven Gründen eine Freiheitsstrafe. Sich alkoholisiert ans Steuer zu setzen, sei grob fahrlässig, so die Begründung.

Der Angeklagte selbst sagte leise, dass er besser aufpassen hätte müssen und dass es seine Schuld sei. Die Richterin wertete sein Geständnis sowie die Schuldeinsicht und Unbescholtenheit als mildernd und verwies auch auf die Umstände des tödlichen Unfalls. Die ebenfalls alkoholisierte Frau lag auf dem Weg, wo durch die Sonneneinstrahlung Licht und Schatten wechselten.

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