24-Jähriger wegen Wiederbetätigung verurteilt

Ein 24-Jähriger ist am Donnerstag im Landesgericht Krems wegen Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz schuldig gesprochen worden. Der Mann wurde zu einem Jahr bedingter Haft sowie einer Geldstrafe verurteilt.

Der Student hatte sich in der Verhandlung schuldig bekannt, zwischen 2008 und 2010 im Internet zahlreiche Postings veröffentlicht zu haben, in denen er Adolf Hitler verherrlichte und NS-Gedankengut - Abschaffung der Demokratie, Rassenreinheit, Vernichtung der Juden - propagierte. Er hatte sich auf der mittlerweile geschlossenen Website „forum.thiazi.net“ registriert und neben seinen Kommentaren auch zum Download von „Mein Kampf“ und dem Programm der NSDAP verlinkt.

Angeklagter distanzierte sich von Äußerungen

Laut Anklage leugnete der mittlerweile 24-Jährige außerdem den Holocaust und stellte Überlegungen an, wie eine geschlossene Bewegung an die Macht kommen könne, um „Groß Deutschland“ zu retten. In der Verhandlung am Donnerstag distanzierte sich der Angeklagte von seinen damaligen Äußerungen. „Alles Schwachsinn“, er habe damals „nachgeplappert“, was er von anderen gelesen habe, sagte der 24-Jährige. Als er die Äußerungen getätigt hatte, sei er ein 18-jähriger Schulabbrecher gewesen.

Der Angeklagte wurde wegen Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn nach dem Verbotsgesetz schuldig gesprochen und zu einem Jahr bedingt plus einer Geldstrafe (120 Tagessätze a vier Euro) verurteilt. Die Entscheidung des Geschworenensenats ist nicht rechtskräftig, weil der Staatsanwalt keine Erklärung abgab. Richter Herbert Mischer begründete die Strafbemessung mit Milderungsgründen wie unter anderem einem umfassenden Geständnis und dem ordentlichen Lebenswandel des Studenten sowie der Tatsache, dass er im Tatzeitraum 2008 bis 2010 unter 21 Jahre alt war.

Diversion wurde vom Gericht abgelehnt

Eine Diversion, um die der Verteidiger ersucht hatte, damit seinem geläuterten Mandanten nicht der Weg in die Zukunft verbaut würde, wurde vom Schwurgericht aufgrund der Vielzahl der unter das Verbotsgesetz fallenden Postings abgelehnt. Bei Hausdurchsuchungen in Deutschland im Zuge der Schließung der mehr als 30.000 Mitglieder zählenden Web-Plattform fanden sich Listen. Die Ermittler stießen damals unter anderem auf eine Spende von „Frontwehr“, wie der Username des 24-Jährigen lautete, und konnten ihn in der Folge identifizieren.

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