Prozess gegen Paulus Manker erneut vertagt

In Wiener Neustadt ist der Prozess gegen Paulus Manker erneut vertagt worden. Dafür muss sich der Künstler neben unbefugter Inbetriebnahme einer Lokomotive und Sachbeschädigung nun auch wegen Körperverletzung verantworten.

Bei einer Aufführung von „Alma“ in der Serbenhalle der ehemaligen Raxwerke im Juni 2015 soll nämlich eine Besucherin durch eine Fackel Verbrennungen, unter anderem an Wange und Brust, davongetragen haben. Die Frau wird nun ebenso geladen wie eine Schauspielerin, die die Glut der auf die Besucherin gefallenen Fackel gelöscht haben soll. Daher wurde das seit März laufende Verfahren auf unbestimmte Zeit erneut vertagt - mehr dazu in Prozess gegen Paulus Manker vertagt (noe.ORF.at; 11.3.2016).

Ursprünglicher Hauptvorwurf gegen Manker ist aber seine Lok-Fahrt durch die Halle am Abend des 1. November 2015. Der Regisseur und Schauspieler, der sich nicht schuldig bekannte und von einem „Malheur“ sprach, soll sich eigenmächtig in das Führerhaus jener Lok gesetzt haben, die bei „Alma“ zum Einsatz kam. Die Fahrt endete mit einem aus der Verankerung gerissenen Hallentor und einigen beschädigten Paletten einer Plastikfirma. Der Sachschaden laut Anklage: mehr als 15.000 Euro.

Paulus Manker im Landesgericht Wiener Neustadt

APA/Robert Jäger

Gutachten: Keine eindeutige Zuordnung

Am Donnerstag wurde das Gutachten des Sachverständigen für Eisenbahnunfall-Analyse, Christian Studnicka, erörtert. Aber der Experte konnte weder die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft noch die Version des angeklagten Künstlers eindeutig zuordnen.

Manker hatte ja folgendes behauptet: „Ich bin zurückgefahren und habe im Finstern zwei Schienentransportwagen übersehen. Die habe ich gegen ein Tor gedrückt, es eingedrückt, niedergerissen. Es hat einen unheimlichen Krach gemacht und das Tor ist auf die Draisinen drauf gefallen.“ Nach den festgestellten Schäden hätten die Draisinen entgleist sein müssen, doch sie standen nach dem Schadensfall noch auf den Schienen.

Laut Studnicka hätten aber auch bei Nichtentgleisung die entstandenen Schäden an in der Halle von einer Firma gelagerten Paletten entstehen können. Jedoch sah der Experte in einem Teil der angeklagten „Amok-Fahrt“ keine Spuren dafür, dass die Lok über einen Betonplatz gefahren sei und diesen beschädigt hätte. Jetzt muss geklärt werden, ob der Betonplatz zwischenzeitlich auszementiert wurde, um abzuklären, von wann die „einzementierten Spurkanäle“ datieren.

Schadenersatzprozess geht am 13. Juni weiter

Bevor Mankers Strafverhandlung weitergeht, hat er bereits einen weiteren Gerichtstermin am Wiener Neustädter Landesgericht: Am 13. Juni geht der von ihm angestrengte Schadenersatzprozess gegen seinen einstigen Gönner und Mäzen, den Großgärtner Christian Blazek, weiter - mehr dazu in Manker-Klage nach geplatzter Theateraufführung (noe.ORF.at; 21.3.2016).

Links: