Biber-Verordnung soll Population senken

Die Landesregierung beschließt nächste Woche ein erweitertes Eingriffsrecht in den Biberbestand. Es erlaubt etwa bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und zum Schutz anderer wild lebender Tiere, die Nager zu töten.

Durchlöcherte Dämme, umstürzende Bäume und unterminierte Radwege sind gefährliche Schäden, die Biber anrichten können. Bisher sind jährlich 100 bis 150 Biber gefangen und getötet worden, trotzdem ist der Bestand der geschützten Tiere gestiegen. Derzeit gibt es niederösterreichweit 4.000 Biber und dementsprechend groß sind die Schäden.

Landesrat Stephan Pernkopf (ÖVP) bezeichnete die neue Regelung am Donnerstagnachmittag in einem Hintergrundgespräch als „vernünftigen Ausgleich zwischen Arten- und Menschenschutz“: „Artenschutz ist wichtig, aber der Schutz der Menschen steht an erster Stelle. Deswegen muss man hier den Ausgleich finden. Schauen Sie, wir investieren sehr viel für den Hochwasserschutz. Ich war mehrmals im Katastropheneinsatz mit dabei, wie Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr die Hochwasserschutzdämme verteidigt haben, dass Ortschaften nicht überschwemmt worden sind. Und da muss man ganz klar sagen, der Schutz der Menschen hat oberste Priorität.“

Biber

APA/dpa-Zentralbild/Patrick Pleul

„Verordnung bringt Verwaltungsvereinfachung“

Die Landesregierung beschließt nächste Woche ein erweitertes Eingriffsrecht in die Biberpopulation. „Es bringt in erster Linie eine Verwaltungsvereinfachung. Früher hat man nur im Einzelfall per Bescheid eingreifen können. Mittlerweile ist das in einem definierten Bereich ja festgelegt, wo das generell möglich sein wird“, sagte Pernkopf. Die Verordnung gilt für fünf Jahre, außerhalb der Schonzeit der Biber (Anm.: Schonzeit ist vom 1. April bis zum 31. August), und im gesamten Bundesland mit Ausnahme des Alpenraumes, der Schutzgebiete und Nationalparks.

„Niemand will die Biber ausrotten. Der Schutz des Menschen muss immer an erster Stelle stehen“, betonte der für Hochwasser- und Naturschutz zuständige Landesrat. Auch andere Arten seien durch Biber gefährdet, etwa bei Fischaufstiegshilfen.

Verordnung erlaubt Töten der Nager

Sind Schutzanlagen oder öffentliche Einrichtungen wie Schulen oder Kindergärten in Gefahr, dürfen Biberdämme entfernt oder die Tiere mit Fallen gefangen und getötet bzw. unmittelbar getötet werden, wenn der Einsatz von Lebendfallen nicht möglich ist oder diese wiederholt durch Vandalismus zerstört wurden. Nicht von der Verordnung erfasst sind beispielsweise Schäden durch die Nager auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. In diesen Fällen ist weiterhin ein Einzelbescheid nötig.

Nach Kritik von Umwelt-, Natur- und Tierschutzorganisationen gab es im Vergleich zum Begutachtungsentwurf Änderungen bei der Aufsicht, die nun von Organen des Landes durchgeführt wird. In einem ersten Schritt müssen die Abteilung Wasserbau des Landes bzw. Bezirksforstinspektoren über Schäden informiert werden. Diese „sachkundigen Organe“ legen in einem Gutachten adäquate Maßnahmen fest, wobei das gelindestes Mittel angewendet wird: Prävention und Vergrämung vor Eingriffen in den Lebensraum (Entfernen von Dämmen) und Eingriffen in die Population (Töten). Jäger und Tierärzte dürfen die Biber töten.

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