Klosterneuburg ab 2017 fix beim Bezirk Tulln

Seit Bekanntgabe der Auflösung des Bezirks Wien-Umgebung wurde monatelang über die Zukunft Klosterneuburgs diskutiert. Jetzt ist fix: Klosterneuburg kommt zum Bezirk Tulln. Eine Eingliederung in die Stadt Wien ist damit vom Tisch.

Es war ein monatelanges Tauziehen, wie es mit Klosterneuburg weitergehen soll. Nachdem das Land Niederösterreich bekanntgegeben hatte, dass der Bezirk Wien-Umgebung aufgelöst wird, gab die Stadtgemeinde beim Zentrum für Verwaltungsforschung (KDZ) eine Machbarkeitsstudie in Auftrag. Auf dem Tisch lagen drei Optionen: ein eigenes Stadtstatut, eine Eingliederung in die Stadt Wien oder, wie vom Land vorgesehen, eine Eingliederung in den Bezirk Tulln.

Servicequalität und Kosten ausschlaggebend

Bei der Gemeinderatssitzung am Freitag sprach man sich nun mehrheitlich dafür aus, dass Klosterneuburg ab 2017 zum Bezirk Tulln kommen soll. Das berichten auch die Tageszeitungen Kurier und Heute. ÖVP, FPÖ, Liste PUK, Liste Hofbauer und die Grünen stimmten dieser Option zu, lediglich die SPÖ stimmte dagegen. Laut Klosterneuburgs Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager (ÖVP) waren zwei Argumente entscheidend. Zum einen handle es sich um ein Nullsummenspiel, es fallen also anders als bei einem eigenen Stadtstatut keine millionenschweren Kosten an, zum anderen bleibe mit einer eigenen Außenstelle der Bezirkshauptmannschaft (BH) die Servicequalität erhalten, so Schmuckenschlager.

„Solange der Bürgerservice im Ort aufrecht erhalten bleibt, werden wir keine großen Investitionen anstreben, die mit einer Statutarstadt verbunden wären“, sagte der Bürgermeister gegenüber noe.ORF.at. Konkret müsste bei einem eigenen Stadtstatut die Stadtverwaltung um bis zu 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgestockt werden. Laut Machbarkeitsstudie des KDZ würden dabei nicht nur einmalige Kosten von 1,5 Millionen Euro, sondern pro Jahr auch noch zusätzliche Kosten in der Höhe von 2,5 bis 3,2 Millionen Euro anfallen.

BH-Außenstelle als Bedingung

Trotz allem wurde die Eingliederung in den Bezirk Tulln im Gemeinderat unter Vorbehalt beschlossen. Noch gibt es nämlich keine Verordnung des Landes Niederösterreich, die Klosterneuburg eine BH-Außenstelle zuordnen würde. Sollte diese nicht kommen, wird man laut dem Bürgermeister alle Optionen neu prüfen.

„Das wird man fast müssen, wobei ich nicht davon ausgehe, denn Klosterneuburg hat im Großraum 35.000 Personen und dementsprechend muss man ja auch, solange die gesetzlichen Leistungen erbracht werden müssen, versuchen, das bestmöglich abzuwickeln. Ich glaube, es hätte auch niemand eine Freude, wenn alle Klosterneuburger ständig nach Tulln pendeln und damit auch noch die Verkehrssituation im Tullner Raum verschlechtern“, so Schmuckenschlager.

Klosterneuburg kämpft um eigenes Kennzeichen

Ein weiteres emotionales Thema bleibt übrigens weiterhin ein eigenes Kennzeichen für Klosterneuburg. Laut dem Bürgermeister wird man dafür kämpfen, dass dieses kommt: „Wir sind schließlich die einzige Stadt, die nicht richtig gekennzeichnet wäre, und wir sind mit keiner anderen Stadt in Niederösterreich, was die Größe betrifft, vergleichbar. Noch dazu gibt es Beispiele mit Gröbming in der Steiermark, wo es möglich ist.“

Alle drei Optionen im Überblick

Eigenes Stadtstatut: Ein eigenes Stadtstatut würde einmalige Kosten in der Höhe von 1,5 Millionen Euro verursachen. Die Stadtverwaltung müsste bis zu 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich anstellen. Darüber hinaus belaufen sich die jährlichen Kosten laut Machbarkeitsstudie auf 2,5 bis 3,2 Millionen Euro. Im Gegenzug würden mehr Kompetenzen in die Eigenverwaltung fallen.

Eingliederung in die Stadt Wien: Bei dieser Option müsste nicht nur die Bundesverfassung, sondern auch die Landesverfassungen von Niederösterreich und Wien geändert werden. Bei einer Angliederung an Wien würde man die politische Eigenständigkeit verlieren, im Gegenzug gäbe es auch Vorteile etwa bei der verkehrstechnischen Anbindung an Wien.

Eingliederung in den Bezirk Tulln: Laut Machbarkeitsstudie fallen keine zusätzlichen Kosten an. Mit einer BH-Außenstelle könnten die Klosterneuburgerinnen und Klosterneuburger Verwaltungsangelegenheiten weiterhin vor Ort erledigen. Für diese Außenstelle braucht es allerdings noch eine Verordnung des Landes Niederösterreich.

Thomas Puchinger, noe.ORF.at

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