Stupa: Volksanwälte warnen vor „Gesetzesbruch“

Rund um den geplanten Stupa bei Grafenwörth (Bezirk Tulln) hat die Volksanwaltschaft am Donnerstag ihre Kritik am positiven Baubescheid erneuert. Konkret war von einem drohenden Gesetzesbruch die Rede.

33 Meter hoch soll der Stupa werden, 320 Besucher sollen darin Platz haben. Die Baubehörde erachtet den buddhistischen Friedenstempel als Kapelle, weshalb er nach den Ausnahmebestimmungen des § 20 des Niederösterreichischen Raumordnungsgesetzes im Grünland gebaut werden darf. Für Volksanwältin Gertrude Brinek ist der Stupa jedoch keine Kapelle, wie sie am Donnerstag im Zuge einer Bilanz-Pressekonferenz in St. Pölten sagte.

„Sie werden keinen Vergleichsbau finden“

„Was ist eine Kapelle? Gehen Sie durchs Land und schauen Sie, wo in der Landkarte eine Kapelle eingezeichnet ist. Schauen Sie, wie groß der Betraum ist, wie viele Parkplätze, wie viele Busparkplätze und Klos es gibt. Es geht ja auch um das Umland und da werden Sie keinen Vergleichsbau finden, nicht nur in Niederösterreich nicht, sondern in ganz Österreich nicht“, konkretisierte Brinek.

Brinek betonte, dass Baubewilligung und Flächenwidmung nicht vereinbar seien: „Wir haben empfohlen, die Baubewilligung nichtig zu erklären, aufzuheben und damit eigentlich diesen Gesetzesbruch nicht möglich zu machen.“ Der Grafenwörther Bürgermeister, Alfred Riedl (ÖVP), hält hingegen am Baubescheid fest. Gegenüber noe.ORF.at sagt Riedl: „Die Volksanwaltschaft irrt. Es galt, eine Rechtsfrage zu klären und diese wurde - zusammen mit dem Gemeindevorstand und Juristen des Landes - geklärt. Es geht hier nicht um Quadratmeter oder Größe, sondern um den Ritus.“ Vorerst sind die Bauarbeiten aber ohnehin bis Ende Juli eingestellt. Man möchte die Brutzeit einer seltenen Vogelart, des Wiedehopfs, abwarten, heißt es - mehr dazu in Stupa: Baubeginn verzögert sich.

1.217 Beschwerden in zwei Jahren

In Summe bearbeitete die Volksanwaltschaft 2014/2015 1.217 Beschwerden aus Niederösterreich. Im Hinblick auf die geplante Neuregelung der Mindestsicherung forderte Volksanwalt Günther Kräuter eine einheitliche Regelung für ganz Österreich: „Das Ziel muss eine einheitliche Lösung sein, die gesetzeskonform ist, die natürlich den internationalen Rechtsregeln genügt und wo man langfristig an die Konsequenzen denkt. Wenn man zum Beispiel Obdachlosigkeit auslöst - damit begleitend höhere Kriminalitätsraten -, dann kommt das am Ende viel teurer, als wenn man jetzt ein vernünftiges, allgemeines System etabliert.“

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In den Jahren 2014/2015 bearbeitete die Volksanwaltschaft 1.217 Beschwerden aus Niederösterreich

Darüber hinaus verwies Kräuter auf die Möglichkeit, in den Landtagen von Wien, Oberösterreich, Steiermark, Salzburg und Tirol zu berichten. Aus diesem Grund ortete er „demokratischen Nachholbedarf“ in Niederösterreich. Einer der Punkte in Sachen präventiver Menschenrechtskontrolle, den die Volksanwälte „gern direkt“ mit den politisch Verantwortlichen diskutieren würden, sei etwa der Umgang mit Schmerzen in Alters- und Pflegeheimen. Die Kommissionen der Volksanwaltschaft würden bei Überprüfungen immer wieder feststellen, dass Schmerzmanagement und entsprechende Medikation in vielen Einrichtungen lückenhaft seien.

Defizite in den Justizanstalten

Weiters ortete Volksanwältin Brinek Defizite in den Justizanstalten in Niederösterreich. Steigenden Zahlen von Inhaftierten und einer Überbelegung etwa in Wiener Neustadt - Stichwort Schlepper-Kriminalität - würde zu wenig Wachpersonal gegenüberstehen. Die Volksanwältin erinnerte auch an Vorwürfe im Zusammenhang mit mangelhafter medizinischer und therapeutischer Betreuung in der Justizanstalt Stein. Ziel sei die Resozialisierung, So Brinek. Sie forderte für menschengerechte Haftbedingungen „mehr Geld und gut ausgebildetes Personal“.

Volksanwalt Peter Fichtenbauer berichtete von Schwierigkeiten bei gewünschten „sprengelfremden“ Schulbesuchen, weil sich die betroffenen Gemeinden über den jeweiligen Schulerhaltungsbeitrag einigen müssen. Weiters kritisierte er im Zusammenhang mit einem Deponie-Projekt einen im Gemeinderat beschlossenen Einwendungsverzicht einer Gemeinde, während im UVP-Verfahren über 300 Einwände erhoben worden seien. Es sei Aufgabe einer Kommune, ihre Bürger zu schützen und nicht, einem Projektbetreiber Hindernisse aus dem Weg zu räumen, so die Kritik von Fichtenbauer.

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