VW-Skandal: Händler muss laut Gericht haften

Im VW-Skandal um geschönte Abgaswerte hat das Bezirksgericht Amstetten jetzt ein brisantes Urteil gefällt. Eine Frau hatte ihren Händler geklagt. Laut Gericht muss dieser nun für sämtliche Schäden am Pkw haften.

Die Frau hatte ihr VW-Fahrzeug im Jahr 2011 bei einem Autohändler im Westen Niederösterreichs gekauft. Wie sich im Zuge des VW-Abgasskandals herausstellte, war auch ihr Fahrzeug von den aufgeflogenen Manipulationen betroffen. Daraufhin klagte die Frau ihren Händler und bekam nun vom Bezirksgericht Amstetten recht.

ÖAMTC-Expertin von Urteil überrascht

Konkret stellte das Gericht fest, dass der Vertragshändler für sämtliche Schäden der Kundin zu haften hat, etwa auch für einen verminderten Wiederverkaufswert oder erhöhte Wartungskosten. Ursula Zelenka, Juristin beim ÖAMTC, zeigte sich von diesem nicht rechtskräftigen Urteil überrascht: „Wir sind bisher davon ausgegangen, dass sich solche Ansprüche eher gegen den Hersteller oder Importeur richten werden, weil ich ein schuldhaftes Verhalten brauche.“ Laut Zelenka sei es unstrittig, dass dieses schuldhafte Verhalten von VW gesetzt wurde.

Konkret argumentiert die ÖAMTC-Juristin, dass den Konsumenten selbst die sogenannte Beweislast treffe. „Dieser muss einen Schaden nachweisen, er muss ihn beziffern können und er müsste eigentlich auch das Verschulden des Händlers nachweisen“, so Zelenka. Die Expertin geht davon aus, dass es schwer sein würde, dem Händler ebenfalls ein schuldhaftes Verhalten nachzuweisen.

Händler sehen Urteil gelassen

Die Fahrzeughändler selbst sehen den Urteilsspruch jedenfalls gelassen. Man sei abgesichert, sagt der Kfz-Spartenobmann bei der Wirtschaftskammer, Josef Schirak. „Der Händler hat einen Vertrag mit dem Hersteller oder mit dem Werk. Das Werk hat für alle Schäden im Garantie- oder Gewährleistungsfalle aufzukommen, soweit diese zu Recht bestehen. Hier ist der Tatbestand völlig klar. Das Werk hat hier getrickst, sage ich einmal, und hat auch dafür geradezustehen“, so Schirak.

In nächster Instanz wird das Verfahren wohl im Landesgericht St. Pölten verhandelt. Das Urteil des Bezirksgerichts Amstetten ist neben Linz und Feldkirch das österreichweit dritte bekannte Urteil. Nebenbei dürften derzeit Dutzende weitere Einzelklagen vorbereitet werden. Der ÖAMTC rät, sich der Sammelklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) anzuschließen. Damit sei nämlich kein Kostenrisiko verbunden, heißt es.

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