Große Sorge um kleine Wälder

Eine geplante Änderung im Forstgesetz sorgt für Proteste von Naturschützern. Laut dieser sollen Waldflächen, die kleiner als 5.000 Quadratmeter sind, künftig nicht mehr als Wald gelten und ohne Genehmigung gerodet werden dürfen.

Die Gesetzesnovelle, die noch heuer im Parlament beschlossen werden soll, sorgt bei Naturschützern für große Aufregung. Das bedeute eine große Bedrohung für den Weiterbestand der Natur- und Kulturlandschaft, wie man sie jetzt kenne, wird betont. So wehrt sich etwa der Naturschutzverein Schöffel in Mödling gegen die Gesetzesnovelle, die auch die Zerstörung des Lebensraumes vieler Tier- und Pflanzenarten mit sich bringen würde.

Waldinseln

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Wenn Waldinseln verschwinden, bedroht das auch die dort lebenden Tiere und Pflanzen

„Die großen Befürchtungen sind, dass bis zu dieser Grenze von 5.000 Quadratmetern jeder Eigentümer den Wald wegräumen kann, weil er eben keiner mehr ist. Er ist dann gar nichts mehr, er ist irgendein Teil eines Eigentums, aber es ist kein Wald mehr, sondern eine landwirtschaftliche Nutzfläche“, sagt der Obmann des Naturschutzvereins Schöffel, Bernd Skyva.

Skyva: „Die Landschaft schützen, nicht zerstören“

Über die geplante Gesetzesänderungen ist er aus mehreren Gründen empört. Dass es früher ohne Probleme möglich war, Rodungen von kleinen Waldstücken durchzuführen, wenn es im öffentlichen Interesse war, sei ja in Ordnung gewesen. Doch nun handle es sich um eine ganz andere Situation. „Jetzt geht es darum, dass jeder Private machen kann, was er will. Also diese Deregulierung - so steht das auch im Gesetzesentwurf drinnen - ist genau das Gegenteil von dem, was wir brauchen, wir müssen unsere Landschaft schützen und nicht deregulieren“, so Skyva.

In der Forstdirektion der Landwirtschaftskammer Niederösterreich versteht man zwar die Aufregung und die Sorge der Naturschützer, man habe auch sicherlich kein Interesse daran, die gewachsene Kulturlandschaft zu zerstören, es gebe aber zahlreiche Argumente, die für die Änderung durch die Gesetzesnovelle sprechen.

Kulturlandschaft Wald bei Gumpoldskirchen

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Die Kulturlandschaft bei Gumpoldskirchen beinhaltet viele kleine Waldflächen

„Wenn kleine, alleinstehende Waldinseln verschwinden, bringt das eine Verwaltungsvereinfachung mit sich, da sie dann nicht mehr dem Forstgesetz unterliegen, die Forstabteilungen sind dafür dann nicht mehr zuständig. Außerdem liegen viele dieser kleinen Waldstücke in Landschaftsschutzgebieten oder in Natura-2000-Gebieten und sind daher ohnehin geschützt. An einer Zerstörung der Kulturlandschaft hat man sicher kein Interesse“, so die Argumentation von Forstdirektor Werner Löffler.

Gesetzesnovelle soll im Jänner in Kraft treten

Der Naturschutzverein Schöffel will die geplante Novelle aber nicht auf sich beruhen lassen. Deshalb wurde eine Stellungnahme an das Landwirtschaftsministerium geschickt mit der Aufforderung, diese Regelung nicht Gesetz werden zu lassen.

Die Änderung im Forstgesetz soll aber noch heuer im Nationalrat beschlossen werden und im Jänner 2017 in Kraft treten. Verschiedene Naturschutzvereine kündigten bereits an, dass sie massiv dagegen auftreten und - wenn nötig - auch rechtliche Schritte ergreifen werden.

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