Schlepper zu Haftstrafen verurteilt
Der Erst- und Zweitangeklagte seien umfassend geständig und auch reumütig gewesen, erklärte der Richter. Für den einen setzte es eine Zusatzstrafe von vier Monaten zu einer Verurteilung in der Slowakei, für den anderen - er weist zwei einschlägige Vorstrafen auf - 20 Monate Haft. Der Viertangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, wovon 16 Monate bedingt nachgesehen wurden. Die Untersuchungshaften wurden angerechnet.
Der Viertangeklagte, Taxiunternehmer in Wien, der von dem Zweitangeklagten Aufträge bekommen hatte, habe Fahrten unternommen, zu denen sogar die Landespolizeidirektion Burgenland die Taxi-Innung aufgefordert hatte, hatte Verteidiger Nikolaus Rast in seinem Schlussplädoyer gemeint.
Verfahren gegen zwei Beschuldigte vertagt
Der Straftatbestand der Schlepperei liege im gewerbsmäßigen Handeln im Rahmen einer kriminellen Vereinigung und in der Bereicherungsabsicht, auch wenn der Schöffensenat Bedacht auf die damalige Ausnahmesituation genommen habe, so der Richter. Das Verfahren gegen den Dritt- und Fünftangeklagten wurde ausgeschieden und wird am 14. November vertagt.
Link:
- Prozess gegen mutmaßliche Schlepper vertagt (noe.ORF.at; 13.10.2016)