Jagdverband: „Angriff auf Jagd abgewehrt“

Der Landesjagdverband reagiert positiv auf eine Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, wonach Waldbesitzer die Jagd in ihrem Wald aus ethischen Gründen nicht verbieten können. Eine Umzäunung des Waldes sei jedoch erlaubt.

„Diese Entscheidung ist eine unmissverständliche Absage an militante Tierrechtsaktivisten und somit für die Jagd in Österreich wichtig und richtungsweisend“, wird Niederösterreichs Landesjägermeister Josef Pröll in einer Aussendung zitiert. Anlass war ein Kärtner Waldbesitzer, der die Jagd in seinem Wald aus ethischen Gründen verbieten wollte.

Gericht: „Jagd dient öffentlichem Interesse“

Der Mann aus dem Bezirk Spittal hatte Beschwerde bei den lokalen Behörden eingelegt: Er lehne aufgrund seiner fast veganen Lebensweise die Jagd ab und wolle sie daher auf seinem Grundstück verbieten. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) befand, dass ein öffentliches Interesse an einer flächendeckenden Bejagung besteht, um den Wald und das ökologische Gleichgewicht zu erhalten sowie Wildbestände zu kontrollieren.

„Der Angriff auf unser bestehendes Reviersystem mit Eigenjagdgebieten und Genossenschaftsjagdgebieten konnte abgewehrt werden“, sagte Pröll. Die Jagdausübung sei nicht primär ein bloßes Freizeitvergnügen von Privatpersonen. Jäger würden Abschusspläne einhalten und eine Vielzahl weiterer begleitender Maßnahmen ergreifen, die den öffentlichen Interessen an der flächendeckenden Jagdausübung dienen.

Tierrechtsaktivisten wollten durchsetzen, dass das Verbot durch bloßen Willensentscheid und Ausspruch durch den Grundeigentümer möglich werden sollte, ohne dass weitere Voraussetzungen erforderlich sind, wie etwa eine Umzäunung des Grundstücks. Dem widersprach nun das Höchstgericht. Wenn ein Grundeigentümer aus persönlichen Gründen das Ruhen der Jagd auf seinem Grundstück wolle, dann sei es keinesfalls unverhältnismäßig, wenn der Gesetzgeber eine Umzäunung verlange, so die Entscheidung des VfGH.

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