Gemeinnützige Arbeit bei Mindestsicherung

In Niederösterreich sollen Bezieher der Mindestsicherung künftig zu gemeinnützigen Tätigkeiten verpflichtet werden. Die geplante Reform, die in der Landtagssitzung am Donnerstag beschlossen wird, wurde damit noch einmal verändert.

Die Kriterien sind klar: Besucht ein Mindestsicherungsbezieher gerade keinen Kurs des Arbeitsmarktservice und seine Wohngemeinde fragt eine gemeinnützige Tätigkeit nach, dann soll der Bezieher dafür künftig verpflichtend herangezogen werden können. Das sieht ein Entwurf zur Änderung des Mindestsicherungsgesetzes vor. Bei den Tätigkeiten handelt es sich zum Beispiel um Besuchsdienste in Pflegeheimen oder um die Grünraumpflege. Als Arbeitgeber kommen das Land und die Gemeinden in Frage.

Sollte sich der Bezieher weigern, könnte ihm die Mindestsicherung um 30 Prozent gekürzt werden. Den Gemeinden sei es aber selbst überlassen, ob sie überhaupt gemeinnützige Tätigkeiten anbieten und auch, ob und wie viel sie dafür bezahlen wollen, heißt es aus dem Landtagsklub der ÖVP Niederösterreich. Die Art der gemeinnützigen Tätigkeiten orientiere sich am Leistungsangebot, das das Innenministerium für Asylwerber aufgelistet hat. Eine Tätigkeit in einer anderen Gemeinde sei nicht vorgesehen.

Armutskonferenz kritisiert Entwurf

Scharf kritisiert wird der neue Entwurf hingegen von der Armutskonferenz. Diese Maßnahme baue eine weitere soziale Härte für Armutsbetroffene ein. Zudem sei fraglich, wie sichergestellt werden kann, dass die Tätigkeiten für die Betroffenen auch zumutbar sind. Aus dem ÖVP-Landtagsklubs heißt es dazu, man erwarte, dass die Gemeinden „mit Augenmaß vorgehen“ werden.

Neben den gemeinnützigen Hilfstätigkeiten sieht die Reform auch eine Deckelung von 1.500 Euro pro Haushalt sowie eine „Mindestsicherung light“ vor. Personen, die in den vergangenen sechs Jahren weniger als fünf Jahre ihren Hauptwohnsitz bzw. rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich hatten, erhalten eine reduzierte Mindestsicherung. Die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2017. In bestehende Bescheide werde aber nicht eingegriffen.

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