Paulus Manker in Strafprozess freigesprochen

Paulus Manker ist im Landesgericht Wiener Neustadt von den Vorwürfen der unbefugten Inbetriebnahme einer Lokomotive, Sachbeschädigung und Körperverletzung freigesprochen worden. Manker zeigte sich diesbezüglich „erleichtert“.

In erster Linie ging es im Strafprozess gegen den Schauspieler und Regisseur Paulus Manker am Freitag um den Vorwurf der Körperverletzung, Manker musste sich aber auch wegen der unbefugten Inbetriebnahme einer Lokomotive sowie der Sachbeschädigung verantworten. Von allen drei Vorwürfen wurde Manker nun freigesprochen. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig, da die Staatsanwältin keine Erklärung abgab.

Konkret soll der Angeklagte einer Besucherin bei einer Aufführung von „Alma“ im Juni 2015 durch eine Fackel Verbrennungen an Wange und Brust zugefügt haben. Die 31-Jährige schilderte vor Gericht, dass ihr Manker im Zuge des Spiels in einer bewussten Drehung und nach Blickkontakt die Fackel quasi ins Gesicht gestoßen hätte. Funken fielen auf ihre Oberbekleidung und Hose, Augenbrauen und Haare seien versengt worden.

Besucherin vermutete absichtliche Körperverletzung

Darüber hinaus sagte die Frau am Freitag aus, dass sie nicht glaube, dass Manker lediglich das Licht näher an sie heranbringen hatte wollen. Vielmehr vermuteten sie und ihr Vater, dass der Schauspieler die Tat bewusst setzte, weil die beiden zuvor untereinander gesprochen hätten. „Nach dem Motto ‚wer redet da drein‘“, begründete der 54-Jährige seine Ansicht vor Gericht. Gleichzeitig sagte auch eine weitere Zeugin aus, dass Manker die Zuschauerin gefährdet hätte.

Die 31-Jährige sei daraufhin aufgesprungen und habe die Glut von ihrer Kleidung geschüttelt. Dann zog der Schauspieler-Tross für eine weitere Szene in den nächsten Raum. Eine damals an der Szene beteiligte Schauspielerin hatte zum Löschen der Glut Wasser auf die Zuschauerin gekippt. Sie erklärte, dass die Aufführungen immer voll waren und Manker knapp an der Besucherin vorbei musste. Nach dem Vorfall wurde weitergespielt, es habe keinen Tumult gegeben, meinte die Künstlerin.

Manker legte Video als Gegenbeweis vor

Manker wies diese Anschuldigungen am Freitag zurück. „Diese Konfrontation hat es nicht gegeben“, erklärte er vor Gericht. Als Beweis legte er eine Videoaufnahme vor, die Manker aufgetrieben hatte, nachdem er in Kenntnis gesetzt wurde, dass ihm Körperverletzung vorgeworfen wurde. Das Video habe der Künstler von Bekannten bekommen, die ebenfalls in der Vorstellung gewesen waren.

Manker sagte, dass er sich in der Szene mit der Fackel in der Hand von einem auf einem Tisch sterbenden Soldaten abwende. Neben dem Schauspiel sei er als Verantwortlicher bei „Alma“ mit der Kontrolle des technischen „Drumherum“ befasst und habe eine Ausbildung als Brandschutzbeauftragter: „Ich fuchtel nicht wild herum und verliere die Kontrolle“, betonte der Künstler.

Mit Lokomotive gegen Hallentor gekracht

Der Grund für den Prozess war ursprünglich die unbefugte Inbetriebnahme einer Lokomotive, mit der Manker einen Sachschaden von 15.000 Euro angerichtet haben soll. Konkret soll er sich am Abend des 1. November 2015 in der Wiener Neustädter Serbenhalle der ehemaligen Raxwerke, wo er das Theaterstück „Alma“ aufgeführt hatte, eigenmächtig ins Führerhaus jener Lok gesetzt haben, die bei dem Stück zum Einsatz kam. Die Fahrt endete mit einem aus der Verankerung gerissenen Hallen-Tor und einigen beschädigten Paletten einer Plastikfirma.

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