Waidhofen prüft und streicht „Nebenwohnsitzer“

In Waidhofen an der Ybbs wird am 29. Jänner ein neuer Gemeinderat gewählt. Wie der „Kurier“ berichtet, hat die FPÖ gegen 148 Inhaber von Nebenwohnsitzen ein Prüfverfahren angeregt, etwa 90 wurden aus dem Wählerverzeichnis gestrichen.

Von den mehr als 10.600 Wahlberechtigen im Wählerverzeichnis, scheinen 1.800 Bürgerinnen und Bürger in Waidhofen an der Ybbs mit einem Nebenwohnsitz auf. Auch sie dürfen bei Gemeinderatswahlen in Niederösterreich ihre Stimme abgeben. Definiert wird das mit dem Passus des „ordentlichen Wohnsitzes“, wenn ein Wähler berufliche, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Interessen in einer Gemeinde hat. Die FPÖ in Waidhofen hat nun pauschal gegen alle 148 Nebenwohnsitzer aus zwei der insgesamt 16 Sprengel ein Prüfverfahren angeregt.

In einem Ermittlungsverfahren wurde daraufhin geprüft, ob jene 148 Personen in Waidhofen einen Lebensmittelpunkt haben. In erster Instanz wurden etwa 90 Personen aus dem Wählerverzeichnis gestrichen. Laut Magistratsdirektor Christian Schneider hätten einige Personen vergessen ihren Wohnort abzumelden, viele Personen wurden im Ermittlungsverfahren nicht erreicht, sodass sie automatisch gestrichen werden. Betroffene können noch bis Freitag gegen den Bescheid berufen.

Magistratsdirektor sieht keine Wahlmanipulation

Laut FPÖ-Gemeinderat Karl-Heinz Knoll besteht aufgrund des Interpretationsspielraums beim Zweitwohnsitzer-Wahlrecht in Niederösterreich Handlungsbedarf. Der Gesetzgeber sei daher dringend aufgefordert eine Wahlrechtsreform durchzuführen. Lediglich in Niederösterreich und dem Burgenland dürfen Nebenwohnsitzer bei Gemeinderatswahlen ihre Stimme abgeben.

Aus Sicht der Behörde ist es nicht gerechtfertigt, wenn pauschal von einer Scheinmeldung zum Zweck der Ausübung des Wahlrechts gesprochen wird, erklärt der Magistratsdirektor Schneider. Er sehe systembedingte Unschärfen, jedoch keine Wahlmanipulation.

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