Sexueller Missbrauch: Mildes Urteil für Pfleger

Weil er sich Kinderpornos angesehen und als Krankenpfleger Patienten sexuell missbraucht haben soll, ist am Montag ein 56-Jähriger in Korneuburg vor Gericht gestanden. Er wurde nicht rechtskräftig zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt.

Die Polizei stellte etwa 2.500 Dateien mit kinderpornografischem Material auf dem Computer des 56-jährigen Angeklagten fest. Der Krankenpfleger war am Montag vor Gericht umfassend geständig und gab zu, dass er sich dieses zwischen 2013 und April 2016 angesehen habe. Außerdem soll er sich einen Facebook-Account zugelegt haben, in dem er als gut aussehender junger Mann auftrat und junge Mädchen überredete, ihm Nacktfotos zu schicken. Fünf derartige Fälle sind aktenkundig.

Frustration als Grund für die Taten

Seine Stellung als Krankenpfleger soll der Mann ausgenutzt haben, um narkotisierte Patientinnen nackt zu fotografieren. Im Zuge der Überprüfung fanden sich insgesamt 18 Fotos aus dem Krankenhaus. Es seien zwei, drei Frauen gewesen, sagte der 56-Jährige vor Gericht. In einem Fall soll der Krankenpfleger auch eine Patientin sexuell missbraucht haben.

Der am schwersten wiegende Vorfall liegt mehr als zwei Jahre zurück. Er könne heute nicht mehr nachvollziehen, was da in ihm vorgegangen sei, sagte der Mann: „Es war einfach nur dumm.“ Er suche keine Ausreden für seine Taten, weil es keine gebe. „Das ist verwerflich“, so der Angeklagte vor Gericht. Er sei damals im Job frustriert, wegen einer Herz-OP seiner Frau „sexuell unausgelastet“ und total unglücklich gewesen. Zu den Kinderpornos meinte der Niederösterreicher, sich wenig dabei gedacht zu haben und überhaupt internetsüchtig gewesen zu sein. Es sei ihm aber gar nicht bewusst gewesen, wie viel Gewalt dabei im Spiel sei.

Geständnis und Therapie als Milderungsgründe

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwältin keine Erklärung abgab. Wichtigster Milderungsgrund war, dass der unbescholtene Mann bereits seit Monaten aus eigenem Antrieb eine Therapie absolviert. Diese muss er auf Richterweisung fortsetzen. Bei einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren Haft wertete der Schöffensenat das umfassende, reumütige Geständnis und die freiwillige Therapie, die er rund drei Wochen nach der polizeilichen Hausdurchsuchung begonnen hatte, als mildernd.

Justizzentrum Korneuburg

APA / Helmut Fohringer

Weiterer Prozess wegen sexueller Belästigung vertagt

Ebenfalls am Landesgericht Korneuburg musste sich am Montag auch ein 42-jähriger syrischer Staatsbürger verantworten. Ihm wurde sexueller Missbrauch und Belästigung vorgeworfen. Der Mann soll laut Anklage eine 13-Jährige begrapscht und sich vor einer 17-Jährigen entblößt und selbst befriedigt haben.

Der Mann wies die Aussagen der beiden Mädchen am Montag als Lügen zurück. Nach seinen Darstellungen handelte es sich im ersten Fall um eine unabsichtliche Berührung. Im zweiten Fall habe er lediglich urinieren wollen, die 17-Jährige sei 40 Meter entfernt gewesen und ihm gar nicht aufgefallen, so der Angeklagte. Nun soll noch ein weiterer Zeuge geladen werden. Das Verfahren wurde auf Ende Jänner vertagt.