Häuslbauern droht Strafe bei Lohndumping

Um in der Bauwirtschaft den Wettbewerb fairer zu gestalten, ist mit 1. Jänner das Gesetz geändert worden. Häuslbauer können sich nun strafbar machen, wenn sie über eine Baufirma unterbezahlte Arbeitnehmer beschäftigen.

Seit dem Jahresbeginn muss jeder Häuslbauer darauf achten, dass die Baufirma, die er beschäftigt, ihre Mitarbeiter auch ordnungsgemäß entlohnt. Eine Änderung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes sieht nämlich vor, dass nun der Auftraggeber von Bauarbeiten für eine Unterbezahlung von Arbeitnehmern haftet. Hält sich beispielsweise eine ausländische Firma nicht an die in Österreich vorgeschriebenen Lohnbestimmungen, kann es für den Häuslbauer mitunter teuer werden.

Wettbewerb soll fairer werden

„Niemand will Wettbewerb unterbinden. Aber es geht einfach um mehr Fairness zwischen unseren ordnungsgemäß agierenden heimischen Unternehmen und ausländischen Firmen, die über die Grenze arbeiten, aber sich nicht an die Regeln halten“, erklärt Wolfgang Ecker, der Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Niederösterreich.

Voraussetzung dafür, dass der Häuslbauer strafbar ist, ist laut Ecker, dass es sich um Bauarbeiten handelt. Diese „Bauherrenhaftung“ betreffe nicht nur den klassischen Hausbau, sondern auch Umbauten, Renovierungen, Reparaturen und Wartungen. Darüber hinaus muss der Betroffene entweder wissen, dass es sich um Lohndumping handelt oder zumindest einen entsprechenden Verdacht haben.

Bis zu 10.000 Euro Strafe pro Arbeitnehmer möglich

Für einen einzigen unterbezahlten Arbeitnehmer können Strafen von bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Eine genaue Kontrolle dürfte für Privatpersonen aber schwierig werden. „Liegt ein ausländischer Anbieter massiv unter dem Angebot von heimischen Unternehmen, wird ein solcher Verdacht wohl naheliegen“, so Ecker.

Die Wirtschaftskammer verweist außerdem auf wiederholt auftretende Gewährleistungsprobleme bei Aufträgen an illegal agierende ausländische Unternehmen, konkret wenn nach Fertigstellung plötzlich Mängel auftauchen. Sollte die dafür verantwortliche Firma dann nicht mehr greifbar sein, würde der Häuslbauer auf dem Schaden sitzen bleiben.

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