Einspruch abgewiesen: S3-Weiterbau im Frühjahr

Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrere Einsprüche gegen den Weiterbau der Weinviertler Schnellstraße (S3) abgewiesen. Das Verfahren zur Anfechtung des UVP-Bescheides wurde eingestellt. Die ASFINAG plant den Baustart im Frühjahr.

Die ASFINAG bezeichnet den Weiterbau der S3 als eines der derzeit wichtigsten Straßenbauprojekte in Niederösterreich. Im zweiten Quartal 2017 soll mit dem Bau der rund elf Kilometer langen Strecke zwischen Hollabrunn und Guntersdorf (Bezirk Hollabrunn) begonnen werden. „Es ist ein großer Erfolg für die gesamte Region, dass das Verfahren zum Einspruch gegen den erstinstanzlichen Bescheid der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) abgewiesen wurde", sagt Alexander Walcher, Geschäftsführer des ASFINAG Bau Managements.

Zwei Genehmigungen sind noch ausständig

Der Weg ist aber noch nicht ganz frei, denn zwei wesentliche Genehmigungen für den Baustart stehen laut ASFINAG noch aus: Der Naturschutzbescheid und der Bescheid für die Landesstraßen. Die ASFINAG rechnet aber mit positiven Bescheiden in den kommenden Wochen. „Sofort nach Rechtskraft dieser Bescheide wird die Bauausschreibung veröffentlicht“, hieß es in der Aussendung des Unternehmens.

Der geplante Streckenabschnitt soll im Norden von der Umfahrung Hollabrunn abzweigen und parallel der B 303 nach Guntersdorf führen. Die ASFINAG investiert 132 Millionen Euro in den Weiterbau der S3. Mit der Verkehrsfreigabe wird 2019 gerechnet. Im Endausbau soll die Weinviertler Schnellstraße bis zur Staatsgrenze nach Kleinhaugsdorf (Bezirk Hollabrunn) führen.

S3 soll kürzere Fahrzeiten bringen

Das soll nach Angaben der ASFINAG viele Verbesserungen und eine große Entlastung bringen. Mit der S3 sollen die Fahrzeiten für Pendler verkürzt, die Verkehrssicherheit erhöht und die Lebensqualität für 14.000 Anrainer verbessert werden, betont das Unternehmen in der Aussendung. 90 Prozent des Verkehrs sollen von der B303 abgezogen werden.

Die S3 soll laut ASFINAG „der optimale Anschluss“ des niederösterreichischen Zentralraums an die Landeshauptstadt St. Pölten und die Bundeshauptstadt Wien werden. Durch die infrastrukturelle Erschließung des westlichen Weinviertels soll außerdem der Standort des Bezirkes Hollabrunn gesichert werden.

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