Pflegeanwaltschaft: Reform nach Heimskandal

Nach dem Skandal in einem privaten Pflegeheim in Kirchstetten (Bezirk St. Pölten) wird die Pflegeanwaltschaft neu strukturiert. Missstände sollen dadurch früher erkannt werden. Außerdem wurde eine eigene Hotline eingerichtet.

Drei Frauen und ein Mann sollen mehrere wehrlose Patienten brutal misshandelt und gedemütigt haben. Die Patienten, die nicht mehr sprechen konnten, konnten sich nicht zur Wehr setzen. Seitens der Heimleitung wurden die Mitarbeiter damals sofort entlassen und auch eine Kommission wurde eingesetzt, die die internen Abläufe prüfen soll und nach Verbesserungsmöglichkeiten sucht - mehr dazu in Nach Pflegeskandal: Heim setzt Maßnahmen (noe.ORF.at; 28.10.2016).

Pflegeanwaltschaft wird neu organisiert

Nach Auskunft von Patientenanwalt Gerald Bachinger werde derzeit intensiv an einem neuen Konzept für die Pflegeanwaltschaft gearbeitet. Bisher sei deren Aufgabe eher reaktiv gewesen, sagt Bachinger. Erst nach einem Vorfall habe man einschreiten können. „Das neue Konzept sieht aber vor, dass Missstände künftig früher erkannt und ausgeräumt werden, bevor es zu ähnlichen Vorfällen kommt.“ An dem Konzept werde laut Bachinger noch gearbeitet, in wenigen Wochen soll es aber vorgelegt werden.

Gleichzeitig wurde bereits eine Telefon-Hotline eingerichtet. Die „Safety-Line“ soll Angehörigen, aber auch Mitarbeiter ermöglichen, Verdachtsfälle anonym zu melden. „Ein Team von Ärzten und Fachleuten prüft dann die Vorwürfe und leitet sie, sollte sich der Verdacht bestätigen, an die Heimleitung weiter“, erklärt Christian Zwittnig vom Haus der Barmherzigkeit die Hotline.

Staatsanwaltschaft wartet Gutachten ab

Die Staatsanwaltschaft St. Pölten ist mit der Causa ebenfalls beschäftigt. Dort wird gegen die drei Frauen und den Mann wegen des Verdachts des Quälens oder Vernachlässigens wehrloser Personen ermittelt. Nach Auskunft von Behördensprecher Karl Wurzer warte man derzeit auf das Ergebnis eines Gutachtens, das bis Mitte Februar vorliegen soll. Danach komme es entweder zu einem Abschlussbericht oder, falls notwendig, zu weiterführenden Ermittlungen.

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