Volksbegehren: Initiator ortet Boykott

Einen demokratiepolitischen Skandal ortet der Präsident der NÖ Ärztekammer. Laut Christoph Reisner boykottieren manche Gemeinden das Volksbegehren „SOS Medizin“. Die Gemeindevertreter weisen die Vorwürfe zurück.

„Zahlreiche Gemeinden verweigern die Entgegennahme und die Weiterleitung der Unterstützungserklärungen aufgrund einer Weisung von oben, wie uns aus der Bevölkerung berichtet wird“, zeigte sich Christoph Reisner, Präsident der NÖ Ärztekammer, in einer Aussendung verärgert. Die Frist für das Volksbegehren endet am 28. Februar 2017. Die Gemeinden schicken die unterschriebenen und bestätigten Unterstützungserklärungen gesammelt an die NÖ Ärztekammer.

Gemeinden wurden bereits im Herbst informiert

„In manchen Gemeinden wird behauptet, vom Volksbegehren ‚SOS Medizin‘ noch nie gehört zu haben oder dass dieses nur in bestimmten Regionen unterschrieben werden könne“, so Reisner. Die Gemeinden Niederösterreichs und die Wiener Bezirksämter seien im Herbst über das österreichweite Volksbegehren informiert und mit Unterstützungserklärungen versorgt worden, hieß es in der Aussendung.

medizinische Versorgung

APA/Helmut Fohringer

Die Ärztekammer NÖ erhebt im Bezug auf das Volksbegehren „SOS Medizin“ schwere Vorwürfe

Gemeindevertreter sprechen von haltlosen Vorwürfen

Von Wahlkampfrhetorik spricht ÖVP-Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl gegenüber noe.ORF.at. Keine Gemeinde dürfe jemanden wegschicken, der ein Volksbegehren unterstützen will. Wenn es einen konkreten Vorwurf gebe, solle Reisner die säumige Gemeinde namentlich nennen. Auch SPÖ-Gemeindevertreterverband-Präsident Rupert Dworak weist die Vorwürfe der NÖ Ärztekammer scharf zurück. Die Gemeinden kämen ihren gesetzlichen Verpflichtungen zu 100 Prozent nach. Sie könne man nicht verantwortlich machen, wenn ein Volksbegehren unter den Erwartungen bleibe.

Bisher 1.800 Unterstützungserklärungen geschickt

Unterstützungserklärungen können auch direkt an die NÖ Ärztekammer gesendet werden. 1.800 Unterstützungserklärungen seien bereits persönlich geschickt worden, hieß es. Für die Einleitung eines Volksbegehrens sind 8.401 notwendig. Auch eine Abgabe bei einem Arzt ist möglich.

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