Raschauer: „BVwG-Entscheid hat Konsequenzen“

Verfassungsexperte Bernhard Raschauer ortet nach dem Nein des Bundesverwaltungsgerichts zur dritten Piste in Schwechat „schwerwiegende Konsequenzen“. Die Entscheidung werde sich auch auf andere Großprojekte auswirken.

Das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts, die dritte Piste in Schwechat nicht zu genehmigen, wird sich in Zukunft nicht nur auf den Flughafen Schwechat auswirken. Davon zeigt sich Bernhard Raschauer, der von 1989 bis 2016 Universitätsprofessor am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien war, im Gespräch mit noe.ORF.at überzeugt. Die Entscheidung sorge demnach generell dafür, dass geplante Betriebe, die Treibhausgase ausstoßen, nicht mehr genehmigt würden: „Das Erkenntnis hat sehr schwerwiegende Konsequenzen, wenn man es als verallgemeinerbaren Grundsatz nimmt. So ist es ja wohl konzipiert.“

Raschauer: Gesetz für Begründung ungeeignet

Raschauer, der in den Jahren 1985 bis 1991 auch Umweltanwalt in Niederösterreich war, ist überrascht, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Erkenntnis mit dem Klimaschutzgesetz argumentiert: „Das Klimaschutzgesetz ist ein Planungsgesetz. Es sieht vor, dass sich die Bundesregierung etwas auf dem Gebiet des Klimaschutzes einfallen lassen soll, aber es gebietet nichts und es verbietet nichts.“ Ein derartiges Planungsgesetz könne man laut Raschauer einem solchen Projekt nicht entgegenhalten.

Für Verfassungsrechtler Raschauer ist das letzte Wort in der Sache daher noch nicht gesprochen. Er hält es für möglich, dass die dritte Piste doch gebaut werden könnte. Dafür muss der Flughafen die Entscheidung mit dem entsprechenden Rechtsmittel, der Revision, juristisch bekämpfen. Eine ordentliche Revision ließ das Bundesverwaltungsgericht zwar nicht zu, laut Raschauer sei in diesem Fall aber eine außerordentliche Revision gesetzlich möglich.

Links: