Raschauer: „BVwG-Entscheid hat Konsequenzen“
Das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts, die dritte Piste in Schwechat nicht zu genehmigen, wird sich in Zukunft nicht nur auf den Flughafen Schwechat auswirken. Davon zeigt sich Bernhard Raschauer, der von 1989 bis 2016 Universitätsprofessor am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien war, im Gespräch mit noe.ORF.at überzeugt. Die Entscheidung sorge demnach generell dafür, dass geplante Betriebe, die Treibhausgase ausstoßen, nicht mehr genehmigt würden: „Das Erkenntnis hat sehr schwerwiegende Konsequenzen, wenn man es als verallgemeinerbaren Grundsatz nimmt. So ist es ja wohl konzipiert.“
Raschauer: Gesetz für Begründung ungeeignet
Raschauer, der in den Jahren 1985 bis 1991 auch Umweltanwalt in Niederösterreich war, ist überrascht, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Erkenntnis mit dem Klimaschutzgesetz argumentiert: „Das Klimaschutzgesetz ist ein Planungsgesetz. Es sieht vor, dass sich die Bundesregierung etwas auf dem Gebiet des Klimaschutzes einfallen lassen soll, aber es gebietet nichts und es verbietet nichts.“ Ein derartiges Planungsgesetz könne man laut Raschauer einem solchen Projekt nicht entgegenhalten.
Für Verfassungsrechtler Raschauer ist das letzte Wort in der Sache daher noch nicht gesprochen. Er hält es für möglich, dass die dritte Piste doch gebaut werden könnte. Dafür muss der Flughafen die Entscheidung mit dem entsprechenden Rechtsmittel, der Revision, juristisch bekämpfen. Eine ordentliche Revision ließ das Bundesverwaltungsgericht zwar nicht zu, laut Raschauer sei in diesem Fall aber eine außerordentliche Revision gesetzlich möglich.
Links:
- Ofner: „Entscheidung war politischer Akt“ (10.2.2017; noe.ORF.at)
- Zahlreiche Reaktionen nach Bescheid (10.2.2017; noe.ORF.at)
- Flughafen: Dritte Piste darf nicht gebaut werden (9.2.2017; noe.ORF.at)