Erneut Streit um Mindestsicherung

Mit Jahresbeginn ist in Niederösterreich die Neuregelung der Mindestsicherung in Kraft getreten. Das politische Tauziehen geht jedoch weiter. Die Grünen sprechen von „Mundraub bei den Armen“, die ÖVP von Fairness und Gerechtigkeit.

Mit der Neuregelung der Mindestsicherung habe man 800 Familien, vor allem vielen Kindern, Geld weggenommen, kritisiert Helga Krismer, Klubobfrau der niederösterreichischen Grünen. Sie spricht von „Mundraub bei den Armen“ und kritisiert, dass die ÖVP „gefährliche FPÖ-Politik“ betreibe. „Für diese grauslichste Art der Politik muss die ÖVP in NÖ zur Rechenschaft gezogen werden“, so Krismer in einer Aussendung. „Geht es um internationale Konzerne und die Reichen dieser Gesellschaft stemmt sich die ÖVP wie ein Bollwerk gegen Verschlechterungen für diese, ihre Klientel. Geht es um die Benachteiligten, die auf fremde Hilfe - wie zB Mindestsicherung – finanziell angewiesen sind, um nicht komplett abzurutschen, dann setzt die ÖVP genau dort den Sparstift an.

Die Grünen würden mit dem Thema versuchen von innerparteilichen Problemen abzulenken, entgegnet die ÖVP. „Das wird ihnen aber nicht gelingen, weil die Bevölkerung zu diesem Thema eine klare Meinung hat. Es kann einfach nicht sein, dass diejenigen, die arbeiten gehen, die Dummen sind und andere das System ausnutzen“, so ÖVP-Landesgeschäftsführer Bernhard Ebner in einer Aussendung. Ebner sieht Fairness und Gerechtigkeit gegenüber den Steuerzahlern sichergestellt, und, dass jene, die Hilfe brauchen, diese auch bekommen. „Die Mindestsicherung kann jedenfalls nur ein Sprungbrett zurück ins Arbeitsleben sein und keine soziale Hängematte. Niederösterreich ist mit seiner Reform beispielgebend für die anderen Bundesländer“, so Ebner.

Neuregelung gilt seit Jahresbeginn

Die Novelle des Mindestsicherungsgesetzes wurde im November im Landtag beschlossen und gilt seit Jahresbeginn. Neu ist unter anderem eine Begrenzung der Mindestsicherung bei 1.500 Euro pro Haushalt. Für den vollen Anspruch auf Mindestsicherung gibt es seit Anfang Jänner außerdem eine Wartefrist. Personen, die in den vergangenen sechs Jahren weniger als fünf Jahre ihren Hauptwohnsitz beziehungsweise rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich hatten, können nur eine „BMS light“ und damit deutlich weniger Geld beziehen.

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