84-Jährige zu Arbeitseinsatz aufgefordert

Nach der Änderung des Mindestsicherungsgesetzes ist in Horn eine 84-jährige Frau laut „Kurier“ zu gemeinnütziger Arbeit aufgefordert worden. Bürgermeister Jürgen Maier (ÖVP) sprach von einem „bedauerlichen Fehler“.

Seit 1. Jänner gelten in Niederösterreich neue Regeln für die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS). Bezieher können seitdem zu befristeten zumutbaren gemeinnützigen Hilfstätigkeiten herangezogen werden, sofern nicht gleichzeitig das Arbeitsmarktservice (AMS) Maßnahmen anordnet.

„In unserer Gemeinde besteht ein Bedarf an der Erbringung gemeinnütziger Hilfstätigkeiten“, teilte die Stadtgemeinde der laut Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ) auf eine Heimhilfe angewiesenen 84-jährigen „Aufstockerin“ in dem Schreiben mit. „Sobald wir eine konkrete Tätigkeit für Sie haben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen“, hieß es in dem vom Bürgermeister unterzeichneten Brief. In einem beigelegten Merkblatt wurde über Gesetzesänderungen sowie Sanktionen informiert, sollten zumutbare angebotene Arbeiten abgelehnt werden.

Brief an Pensionisten und chronisch Kranke

Laut AKNÖ erhielten auch in anderen Gemeinden Pensionisten mit geringer Rente und chronisch Kranke derartige Aufforderungen. „Das ist sofort abzustellen. Dieser Systemfehler ist umgehend zu korrigieren“, forderte AKNÖ-Präsident Markus Wieser. „Es ist leider ein Fehler in der Verwaltung passiert. Es tut mir leid“, so der Horner Bürgermeister. Die Stadtgemeinde habe das Schreiben an alle BMS-Bezieher verschickt. Dass es auch an zwei Pensionisten gegangen sei, „war ein Versehen“, sagte Maier. Die Sache sei mit den Betroffenen geklärt worden, sie werden nicht zu gemeinnütziger Arbeit herangezogen.

Laut dem Stadtchef handelte es sich um ein Informationsschreiben und keine Aufforderung zu einer Tätigkeit. „Dass die Arbeiterkammer jetzt so darauf pocht, hat den Hintergrund, dass sie mit dem Thema nie Freude hatte und immer dagegen war. Tatsache ist: Wir haben die Frau nie aufgefordert, wir haben einfach ein Informationsschreiben ausgeschickt. Nicht mehr und nicht weniger“, so Maier. Die Zumutbarkeit einer gemeinnützigen Arbeit solle von Fall zu Fall entschieden werden, meinte er weiter.