Volksbegehren der Ärztekammer kommt

Das von der Ärztekammer Niederösterreich initiierte Volksbegehren „SOS Medizin“ hat die notwendige Anzahl an Unterstützungserklärungen erreicht. Damit kann das Volksbegehren eingeleitet werden.

Das Volksbegehren der niederösterreichischen Ärztekammer richtet sich gegen die im Finanzausgleich beschlossene 15a-Vereinbarung, die laut Ärztekammer gravierende Änderungen zum Nachteil von Ärzten und Patienten vorsieht. Von 16. November bis 28. Februar konnten Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren eingereicht werden. Jetzt gibt es das Ergebnis: Die für die Einleitung erforderlichen 8.401 Unterschriften wurden überschritten, heißt es von der Niederösterreichischen Ärztekammer.

Andere Bundesländer schlossen sich an

Dem Volksbegehren schlossen sich auch andere Bundesländer, wie Wien und Kärnten, an. Konkret werden der Erhalt ärztlicher Einzelordinationen und Gruppenpraxen, die Begrenzung der Arbeitszeiten für Spitalsärzte, die Kostenerstattung von Wahlarzthonoraren und Niederlassungsfreiheit für Wahlärzte sowie die direkte Medikamentenabgabe durch den Arzt gefordert. Mit den notwendigen Unterstützungserklärungen sei jetzt die erste Hürde geschafft, so die Ärztekammer. Nähere Informationen zum Ergebnis will die Ärztekammer Niederösterreich, gemeinsam mit der Ärztekammer für Kärnten und Wien, bei einer Pressekonferenz am Mittwoch bekanntgeben.

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