Skandal um Dieselpartikelfilter

Die Umweltanwaltschaft ortet einen Umweltskandal. Einige Firmen würden anbieten, Dieselpartikelfilter aus Autos zu entfernen. Dadurch ersparen sich Kunden teure Reparaturen oder Wartungsarbeiten, doch der Ausbau ist illegal.

Mehr als 50 Anbieter bundesweit, darunter auch einige aus Niederösterreich, wurden von der Niederösterreichischen Umweltanwaltschaft angezeigt, weil sie Dieselpartikelfilter ausbauen sollen. Das Ausbauen des Filters ist illegal. Ein Dieselpartikelfilter eines Autos hält die Rußteilchen zurück, die sonst in die Umwelt gelangen. Der Filter muss regelmäßig gewartet und getauscht werden und verursacht dadurch hohe Kosten. Außerdem wird mehr Sprit verbraucht.

Den Filter zu entfernen oder elektronisch abzuschalten, ist verboten und sei unverantwortlich, sagt Thomas Hansmann, Umweltanwalt des Bundeslandes Niederösterreich: „Wir wissen mittlerweile, dass diese Rußpartikel insbesondere bei den neuen, modernen Dieselmotoren immer kleiner werden und somit leichter in die Lunge eindringen. Das führt zu schweren Atemwegserkrankungen, insbesondere bei Kindern, alten oder kranken Menschen“, so Hansmann.

Anbieter sollen auch in Niederösterreich tätig sein

„In Niederösterreich bieten im Internet, neben einigen Einzelpersonen und kleinen Werkstätten auch zwei Kfz-Betriebe den Ausbau des Dieselpartikelfilters an“, erklärt Hansmann. Jeder, der ein derartiges Angebot annimmt, macht sich jedoch strafbar, warnt die Umweltanwaltschaft. Sie hat bereits die Staatsanwaltschaft St. Pölten eingeschaltet, ebenso auch die Bezirks- und Umweltanwaltschaften in Wien, Salzburg, Oberösterreich, Kärnten und der Steiermark. Gegen die betroffenen Firmen wird ermittelt, sie müssen zumindest mit Verwaltungsstrafen rechnen.

Rußpartikelfilter

ORF

Dieselpartikelfilter müssen regelgmäßig gewartet und getauscht werden

„Unserer Auffassung nach macht sich jeder des Betruges schuldig, der diese Leistung erbringt und ausbaut oder die Software umprogrammiert, sodass es keine Fehlermeldungen mehr gibt“, das würde verwaltungsstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, so Hansmann. Er spricht von einem Verstoß gegen das Kraftfahrgesetz, gegen das Versicherungsrecht und das Abgabenrecht.

"Man kann es nur auf das Schärfste verurteilen und es werden die Gerichte entscheiden, wenn es Probleme gibt“, erklärt Karl Scheibelhofer, der Innungsmeister Fahrzeugtechnik bei der Wirtschaftskammer. Er könne sich nicht vorstellen, dass ein seriöser Kfz-Betrieb derartige Tätigkeiten durchführe. Den betroffenen Werkstätten könnte der Entzug der Gewerbeberechtigung drohen, so Scheibelhofer.

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