Wiederaufnahmeantrag im Fall Kührer

Der Fall Kührer nimmt kein Ende. Wie die Zeitung „Heute“ berichtet, hat der Verteidiger von Michael K. einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt. K. wurde wegen Mordes an Julia Kührer zu 20 Jahren Haft verurteilt.

Seit der rechtskräftigen Verurteilung von Michael K. hätten sich unterschiedlichste Zeugen gemeldet, sagt Verteidiger Wolfgang Blaschitz gegenüber noe.ORF.at. Ihre Aussagen würden den Fall in einem anderen Licht erscheinen lassen: „Das geht vornehmlich in die Richtung, dass nicht mein Mandat der Täter gewesen ist, sondern dass die Umstände, die zum Ableben von Julia Kührer geführt haben, andere sind.“

„Ich habe das seriös vorbereitet“

Konkret ist die Rede von einem Drogentod der damals 16-jährigen Schülerin aus Pulkau (Bezirk Hollabrunn). „Insbesondere, dass es ein nicht beabsichtigter Tod in der Clique, sprich im Suchtgiftmilieu gewesen sein soll“, so Blaschitz. Der Rechtsanwalt brachte den Wiederaufnahmeantrag am Freitag beim Landesgericht Korneuburg ein. Zu den Erfolgsaussichten sagt er: „Ein Gericht ist kein Casino, wo man sich irgendwelche Chancen ausrechnet oder ausrechnen kann. Ich habe das seriös vorbereitet, wobei jederzeit die Möglichkeit besteht, Ergänzungen vorzunehmen.“

Angeklagter im Fall Kührer

APA/Helmut Fohringer

Michael K. ist zu 20 Jahren Haft verurteilt worden

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg habe nun die Möglichkeit, sich zum Wiederaufnahmeantrag zu äußern, sagt der Mediensprecher des Landesgerichtes Korneuburg, Gernot Braitenberg-Zennenberg, im Gespräch mit noe.ORF.at: „Die Staatsanwaltschaft kann dem Antrag beitreten oder sich dagegen aussprechen.“ Danach werde der Akt dem sogenannten Berichterstatter vorgelegt, und schließlich entscheide ein Drei-Richter-Senat über den Antrag, „wobei auch Ermittlungen angestellt werden können“, so Braitenberg-Zennenberg.

Mehrere Wochen bis zu einer Entscheidung

Blaschitz habe außerdem eine mündliche Verhandlung beantragt, um, wie er sagt, sein Fragerecht an die Zeugen ausüben zu können. Laut Braitenberg-Zennenberg werde das Landesgericht nun einige Wochen beschäftigt sein: „Der Akt ist umfangreich, üblicherweise dauert es bis zu einer Entscheidung mehrere Wochen.“

Julia Kührer war 2006 verschwunden, fünf Jahre später wurden ihre sterblichen Überreste im nahen Dietmannsdorf in einem Erdkeller auf dem Hof eines Videothekbesitzers, bei dem sich die Pulkauer Jugend getroffen hatte, gefunden. Die Todesursache konnte nicht mehr eruiert werden. 2013 wurde der Mann wegen Mordes verurteilt, in der Folge bemühte sich sein Rechtsanwalt um neue Beweise, die für die Schuldlosigkeit seines Mandanten sprechen sollten.

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