NS-Devotionalien im Wohnzimmer: Haft

Im Landesgericht Korneuburg ist am Mittwoch ein 37-jähriger Mann nach dem Verbotsgesetz verurteilt worden. Laut Anklage soll er NS-Devotionalien zu Hause sichtbar aufgestellt haben. Das nicht rechtskräftige Urteil: Ein Jahr bedingte Haft.

Die Polizei wurde auf den Mann durch den E-Mail-Verkehr mit einem im Dezember 2016 in Wien wegen Wiederbetätigung verurteilten Bekannten aufmerksam. Dieser soll dem Angeklagten unter anderem eine Fahne der Waffen-SS geschenkt und Hitler-Bilder weitergegeben haben. Bei einer Hausdurchsuchung stießen die Beamten in der Küche auf eine Uhr in Form eines Sonnenrades und Holztafeln mit Totenkopf und dem SS-Wahlspruch „Meine Ehre heißt Treue“.

Der 37-Jährige musste sich nun wegen nationalsozialistischer Betätigung verantworten. Der Angeklagte räumte ein, diese Dinge besessen, aber keinen Bezug zum Nationalsozialismus zu haben. Für Kampfpanzer habe er sich seit seiner Kindheit interessiert, ebenso für Geschichte. Adolf Hitler sei größenwahnsinnig und ein Massenmörder gewesen, sagte der 37-Jährige.

Angeklagter zeigte sich geständig

Mildernd wirkten sich der ordentliche Lebenswandel und das Geständnis des Mannes aus, erklärte Richter Martin Bodner. Das Strafausmaß von einem bis zu zehn Jahren habe sich deshalb auch an der Mindeststrafe orientiert. Allerdings riet Bodner dem Angeklagten, sich die beiden Tätowierungen am Oberarm, eine Odalrune und ein Sonnenrad, entfernen zu lassen. Die Geschworenen hatten mit sieben von acht Stimmen entschieden. Der Beschuldigte nahm das Urteil an, es ist aber nicht rechtskräftig, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

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