Jagdaufseher bekommt Waffenpass

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat nach einem jahrelangen Rechtsstreit entschieden, dass ein Jagdaufseher aus dem Bezirk Hollabrunn bei der Jagd eine Faustfeuerwaffe tragen darf. Das Urteil gilt als richtungsweisend.

Drei Jahre lang dauerte der Rechtsstreit, nachdem die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn einem Jagdaufseher den Waffenpass verweigert hatte. Wie der „Kurier“ berichtete, gibt es nun eine Entscheidung: Der VwGH erkannte, dass der Aufseher zur Erfüllung seiner jagdlichen Aufgaben eine Kurzwaffe führen darf. Bisher dürfte es in den Bezirkshauptmannschaften unterschiedliche Vorgehensweisen gegeben haben.

Das Urteil des VwGH sei richtungsweisend, weil darin ausgeführt werde, dass das Waffengesetz als Bundesgesetz die Landesjagdgesetze zu berücksichtigen habe, wurde Raoul Wagner, der Anwalt des Jagdaufsehers, in der Tageszeitung zitiert. Auf Grundlage dieses Urteils könnte der Waffenpass auf Antrag nun auch allen 35.000 Jägerinnen und Jägern in Niederösterreich - österreichweit sind es 130.000 - ausgestellt werden.

Kurzwaffen für Suche im Dickicht

Die Jäger hatten argumentiert, Faustfeuerwehrwaffen zur eigenen Sicherheit zu benötigen, etwa bei der Nachsuche auf angeschossenes Schwarzwild. „Im unwegsamen Gelände und Dickicht, in das sich das verwundete Wild meist zurückzieht, kann man mit einem langen Gewehr nicht agieren“, sagte ein Sprecher des Landesjagdverbandes gegenüber dem „Kurier“.

Seitens des Landes hieß es auf Anfrage: „Maßnahmen, die zur Sicherheit bei der Jagd beitragen, werden begrüßt.“ Das Urteil des VwGH werde geprüft, und die Bezirkshauptmannschaften würden Anträge auf Waffenpässe künftig im Lichte dieser Entscheidung behandeln, so die Auskunft gegenüber noe.ORF.at.

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