Mikl-Leitner will Bürgerbeteiligung ausbauen

Während das geplante Demokratiepaket weiter für Diskussionen sorgt, hat Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) jetzt weitere Änderungen in Aussicht gestellt. Die Bürgerbeteiligung, etwa bei Volksbefragungen, soll ausgebaut werden.

Noch bevor das Demokratiepaket am Donnerstag im Landtag beschlossen werden könnte, gab Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner am Dienstag weitere Ideen bekannt. Sie wolle „einen Schritt weiterdenken“, führte Mikl-Leitner aus. Unter anderem schlug sie vor, dass künftig mehr Gesetze befristet werden sollen. „Weil dadurch rasch sichtbar ist, ob ein Gesetz Wirkung zeigt, ob es effizient ist und ob mit dem Gesetz vor allem auch die Ziele dieses Gesetzes erreicht werden“, so die Begründung.

Johanna Mikl Leitner Pressekonferenz

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Johanna Mikl-Leitner: „Es ist an der Zeit, die Hürden für Initiativen von Landesbürgern, etwa im Bereich der Volksbefragungen, der Volksbegehren und der Volksabstimmungen zu senken“

Als Beispiel nannte Mikl-Leitner die Novelle der Bauordnung, die zuletzt beschlossen wurde. In dem Gesetz sei festgeschrieben, dass die Bauverhandlung entfällt. Würde man das Gesetz nach Ende der Frist evaluieren, könne man besser feststellen, ob die Reform in der Praxis gegriffen habe. Gegebenenfalls könnte die Novelle automatisch auslaufen, so die Landeshauptfrau,

Direkte Demokratie soll ausgebaut werden

Als weiteres Anliegen nannte Mikl-Leitner den Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene. „Es ist an der Zeit, die Hürden für Initiativen von Landesbürgern, etwa im Bereich der Volksbefragungen, der Volksbegehren und der Volksabstimmungen zu senken“, sagte die Landeshauptfrau. Statt 50.000 Unterschriften von Wahlberechtigten sollen künftig nur noch 30.000 Unterschriften notwendig sein, statt 80 Gemeinden soll es in Zukunft nur noch 50 Gemeinden benötigen.

Um die Beteiligung an der direkten Demokratie zu fördern, schlug Mikl-Leitner vor, dass Bürgerkarten und Handysignaturen künfig verstärkt zum Einsatz kommen sollen. Außerdem sollen Bürgerinnen und Bürger auch vermehrt in die Gesetzesfindung selbst eingebunden werden: „Ich kann mir hier vorstellen, dass seitens der Bürgerinnen und Bürger eine Stellungnahme im Begutachtungszeitraum möglich ist, zum Beispiel über die Homepage“, so Mikl-Leitner.

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