Semmeringtunnel: Einspruch abgelehnt

Der Verwaltungsgerichtshof hat den Einspruch gegen eine naturschutzrechtliche Bewilligung des Semmering-Basistunnels abgelehnt. Damit bleibt die Bewilligung aufrecht. Die Bürgerinitiativen wollen trotzdem nicht aufgeben.

Die Umweltorganisation Alliance for Nature und eine Bürgerinitiative waren gegen ein Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vorgegangen, das den Weiterbau des Semmering-Basistunnel (SBT) gestattet hatte. Zuvor war geprüft worden, ob sich der Tunnel im Zusammenspiel mit der Semmering-Schnellstraße und anderen Projekten in der Umgebung naturschutzrechtlich auswirkt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte damals keine negative Beeinflussung festgestellt.

Nachdem der Verwaltungsgerichtshof den Einspruch dagegen zurückgewiesen hat, bleibt die naturschutzrechtliche Bewilligung für das Projekt „SBT neu“ nun aufrecht. „Weitere Verfahren, die dieses Projekt betreffen, sind beim Verwaltungsgerichtshof nicht anhängig.“

Alliance for Nature will auf EU-Ebene weiterkämpfen

Alliance for Nature will nun jedoch weitere rechtliche Schritte auf EU-Ebene setzen. Die Umweltorganisation ist der Meinung, dass der Verwaltungsgerichtshof nicht auf die fachlichen Argumente eingegangen sei, erklärt Alliance-Sprecher Christian Schuhböck. Man wolle sich nun an die Europäische Kommission und den Europäischen Gerichtshof wenden.

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