Mindestsicherung: VfGH prüft erneut Regelungen

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüft erneut Regelungen für die Mindestsicherung in Niederösterreich. Wegen zwei Paragrafen hat das Landesverwaltungsgericht beim VfGH die Aufhebung wegen Verfassungswidrigkeit beantragt.

Wolfgang Sablatnig, Sprecher des Verfassungsgerichtshofes, bestätigte am Samstag auf Anfrage einen „Standard“-Bericht. Im Fokus stehen geringere Mindeststandards bei unter fünf Jahren Aufenthalt und die Deckelung.

Geringere Mindeststandards und Deckel im Fokus

Die beiden betroffenen Regelungen gelten seit Jahresbeginn. Laut Paragraf 11a des niederösterreichischen Mindestsicherungsgesetzes betragen die Mindeststandards-Integration zur Deckung des notwendigen Lebensunterhaltes für Hilfe suchende Personen, die sich innerhalb der letzten sechs Jahre weniger als fünf Jahre in Österreich aufgehalten haben, maximal 522,50 Euro. Nach Paragraf 11b wird der Mindestsicherungs-Bezug aller Personen, die gemeinsam in einer Haushalts- oder Wohngemeinschaft leben, mit 1.500 Euro gedeckelt.

Der Antrag des Landesverwaltungsgerichts könne auch abgewiesen werden, wie Sablatnig auch gegenüber dem „Standard“ erklärt hatte. Mindestsicherungsbeschwerdeführern wurde dem Bericht zufolge schriftlich mitgeteilt, dass ihre Verfahren bis zum Höchstgerichtsentscheid unterbrochen würden.

Am 28. Juni hatte der VfGH in einem Erkenntnis eine Regelung in Niederösterreich als verfassungskonform angesehen, wonach subsidiär Schutzberechtigte seit 5. April 2016 im Gegensatz zu Asylberechtigten nicht mehr Anspruch auf Leistungen aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, sondern nur noch auf sogenannte Kernleistungen nach dem Grundversorgungsgesetz haben. Beschwerdeführer war ein irakischer Staatsangehöriger, der früher Mindestsicherung bezog und nun geringere Leistungen der Grundversorgung sowie - wegen seiner Behinderung - Pflegegeld erhält.

Mikl-Leitner glaubt an Expertise der Fachleute

Sie gehe davon aus, dass die Expertise der Fachleute des Landes Niederösterreich halte. Mit dieser kurzen Feststellung reagierte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) am Samstag am Rande eines Pressegesprächs in Mödling auf die neuerliche Prüfung von Regelungen für die Mindestsicherung in Niederösterreich durch den Verfassungsgerichtshof.

Schnabl sieht seine Kritik bestätigt

SPÖ-Landesparteivorsitzender Franz Schnabl forderte in einer Aussendung erneut eine Bundeslösung bei der Mindestsicherung und sagte, dass mit der Deckelung und den Mindeststandards zwei der zentralen Themen der Kritik der SPÖ nun auf dem Prüfstand stehen.

Helga Krismer, Klubobfrau der niederösterreichischen Grünen, begrüßte die Prüfung und hofft, dass das Gesetz zurückgenommen wird. Die Grünen hatten im Landtag gegen das Mindestsicherungsgesetz gestimmt.

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