Prozess um Güterzugunfall endet mit Diversion

Der Prozess nach einen Bahnunfall im Semmering-Gebiet im Jahr 2015 hat mit einer Diversion geendet. Der Lokführer musste sich am Mittwoch wegen grob fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten. Er muss 2.490 Euro bezahlen.

Am 1. Dezember 2015 war ein Güterzug mit 21 Waggons auf der Südbahnstrecke zurückgerollt und gegen eine angeforderte Hilfs-Lok geprallt, die den Güterzug eigentlich vom Berg hinunterziehen sollte. Die Staatsanwältin warf dem 28-jährigen Lokführer bei dem Prozess am Landesgericht Wiener Neustadt vor, eine Schnellbremsung unterlassen und keinen Funkkontakt zur angeforderten Hilfs-Lok gehabt zu haben. Der Beschuldigte, der seit acht Jahren Lokführer ist, bekannte sich am Mittwoch zwar nicht schuldig, räumte aber beides im Zuge seiner Befragung ein.

Bei dem Unfall im Pollereswand-Tunnel zwischen Breitenstein und Semmering (beide Bezirk Neunkirchen) waren 14 Waggons entgleist, zwölf davon im Tunnel. Der Lokführer der Hilfs-Lok wurde schwer verletzt ins Krankenhaus transportiert - mehr dazu in Güterzugsunfall: Kollision im Tunnel (noe.ORF.at; 1.12.2015). Die Aufräum- und Instandsetzungsarbeiten nahmen damals einige Zeit in Anspruch. Die Bergstrecke war rund zwei Wochen gesperrt. Der Schaden soll etwa drei Millionen Euro betragen haben.

Unfallstelle im Tunnel

APA/ÖBB

Angeklagter bekannte sich nicht schuldig

Der Angeklagte schilderte, dass er am Tag des Unfalls bereits mit Verspätung nach Gloggnitz (Bezirk Neunkirchen) gekommen war. Dort wurde ihm mitgeteilt, dass er ein Vorspannfahrzeug erhalten sollte. Dann musste er wegen eines defekten Zugs auf der Strecke anhalten und zog die direkte Bremse an. Als er einen Ruck verspürte, dachte er, es sei alles in Ordnung, die Hilfs-Lok habe angedockt und er werde nun zurückgeschleppt. Der Mann löste deshalb die Bremse.

Tatsächlich aber rollte der Zug unkontrolliert mit bis zu 60 km/h bergab und stieß gegen die Hilfs-Lok. Dass er keinen Funkkontakt zum Kollegen der Hilfs-Lok hatte, habe er nicht bemerkt - am Semmering gebe es öfter Funklöcher, meinte der Angeklagte. Sein Anwalt verwies zu Beginn des Prozesses darauf, dass das Konzept für derartig steile Bergstrecken wie am Semmering aus seiner Sicht überarbeitet gehörte, was aber die Personalkosten erhöhen würde.

Die Richterin bot dem Mann eine Diversion an, die er annahm. Er muss nun 160 Tagessätze a 14 Euro plus 250 Euro Pauschalkosten zahlen. In Summe sind das 2.490 Euro. Der damals verletzte Fahrer der Hilfs-Lok habe keinerlei Schmerzensgeldforderungen oder sonstige Ansprüche gestellt, sagte der 28-Jährige. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

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