Firmenchef wegen Sozialbetrugs verurteilt

In Korneuburg musste sich am Mittwoch der Chef einer Reinigungsfirma wegen Sozialbetrugs verantworten. Er soll mehr als 170 Putzkräfte nur tageweise angemeldet haben. Das Urteil, ein Jahr bedingte Haft, ist bereits rechtskräftig.

Die seit 2012 bestehende Firma des 33-jährigen Beschuldigten zählt laut Anklage nur einen Angestellten, fünf Arbeiter und ein paar geringfügig Beschäftigte. Dennoch soll das Unternehmen relativ große Aufträge, unter anderem bei Festivals und Veranstaltungen, übernommen haben. Bewältigt wurde das laut Staatsanwaltschaft, indem mithilfe eines Konstrukts von Subunternehmen mehr als 170 Putzkräfte jeweils nur tageweise angemeldet wurden. Dadurch habe man sich die Sozialversicherungsbeiträge gespart, wodurch laut Staatsanwaltschaft ein Schaden von 17.700 Euro entstand.

Zweitangeklagter war zuvor abgetaucht

Angeklagt war nicht nur der 33-jährige, gebürtige Serbe, sondern auch der Geschäftspartner des Beschuldigten. Dieser konnte jedoch nicht zur Verantwortung gezogen werden, weil er offenbar untergetaucht ist. Konkret sollen die Großaufträge über das Subunternehmen des abwesenden Angeklagten gelaufen sein. Die Firma exisitierte im Vorjahr allerdings nur sieben Monate lang und ging dann in Konkurs. Um die Versicherung zu täuschen, soll der 33-Jährige bei den Aufträgen den Namen seiner Firma angegeben haben.

Das Urteil lautete schließlich auf ein Jahr Freiheitsstrafe bedingt auf drei Jahre. Wie der Richter ausführte, würden die gesamten Firmenunterlagen in ein Plastiksackerl passen: „Das war eine Scheinfirma und es war Ihnen egal.“ Dass der Angeklagte das einräumte, wurde als Geständnis gewertet, was sich in der Folge neben der Unbescholtenheit des Angeklagten mildernd auf die Strafbemessung - bei einem Rahmen von einem bis zu zehn Jahren - auswirkte. Der Verteidiger hatte um ein mildes Urteil ersucht.

Richter sprach von „Lehrbuchfall“

Laut einer Vertreterin der Wiener Gebietskrankenkasse war „keine einzige Zahlung“ eingegangen. Der Konkurs des Subunternehmens sei noch nicht abgeschlossen, der Bescheid, dass es sich um eine Scheinfirma handelte, aber bereits rechtskräftig.

Der Staatsanwalt sah in dem Fall ein „Paradebeispiel“ für Sozialbetrug und auch der Richter sprach von einem „Lehrbuchfall“. Das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz würde auf genau solche Fälle abzielen. Der Angeklagte wiederum würde sich nur auf den zweiten Beschuldigten ausreden, der lieber abgetaucht sei. „So kann man natürlich in Österreich nicht wirtschaften“, lautete das Plädoyer.