Prozess: Algerier wehrte sich bei Abschiebung

In Korneuburg ist heute ein Algerier vor Gericht gestanden, weil er sich im Juni am Flughafen Schwechat massiv gegen seine Abschiebung gewehrt hatte. Eine Polizistin wurde verletzt. Das Urteil von 16 Monaten Haft ist nicht rechtskräftig.

Widerstand gegen die Staatsgewalt und schwere Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft dem algerischen Staatsbürger angelastet, der am Donnerstag vor Gericht stand. Der Mann hatte sich schuldig bekannt. Er habe nur Angst gehabt, begründete er, warum er - bereits im Flugzeug - mit Händen und Füßen wild um sich geschlagen, getreten und gestoßen hatte. Die Verletzung sei nicht vorsätzlich zustande gekommen, betonte der Verfahrenshelfer. Der 38-Jährige habe im Bewusstsein, dass es nun unwiderruflich ernst werde, offenbar die Nerven verloren, ersuchte der Anwalt um ein mildes Urteil.

Geboren in Algier, hatte sich der Angeklagte im Alter von 15 Jahren auf ein Frachtschiff geschmuggelt, um dem Bürgerkrieg in seiner Heimat zu entfliehen. Über Italien gelangte er nach Frankreich, wo er von 1993 bis 2004 lebte. Seit einigen Jahren ist er in Österreich und hier mittlerweile nicht unbescholten, verwies die Richterin auf Verurteilungen in Wien unter anderem nach dem Suchtmittelgesetz. Fuß zu fassen und einen Beruf zu ergreifen gelang ihm nicht.

Algerier soll sich ohne Rücksicht gewehrt haben

Sowohl die am Knie verletzte Beamtin als auch ihr Kollege gaben im Zeugenstand an, dass der Mann zuvor ruhig gewirkt habe. „Wie es dann genau passiert ist, weiß ich nicht“, beschrieben beide den plötzlichen emotionalen Ausbruch des Algeriers und das heftige Gerangel in der Maschine. Der Mann habe Beamte mit Gewalt an ihrer Amtshandlung gehindert, sich ohne Rücksicht auf Verluste zur Wehr gesetzt und dadurch eine Körperverletzung bewirkt. Ein Vorsatz sei nicht erforderlich, erläuterte die Richterin zum Urteil.

Auf die Strafbemessung habe sich, bei einem Rahmen von drei Jahren, das Geständnis mildernd ausgewirkt. Wenn auch die Abschiebung rechtens sei, so sei doch nachvollziehbar, dass sich der Angeklagte subjektiv in einer außerordentlichen Stresssituation befunden habe. Der Algerier verzichtete auf Rechtsmittel. Da die Staatsanwältin keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig.