Land rechnet mit genügend Wahlbeisitzern

Die Frist für die Ernennung der Wahlbeisitzer für die Nationalratswahl ist am Dienstag ausgelaufen. Probleme bei der Besetzung - wie zuletzt bei der Wiederholung der Bundespräsidentenstichwahl - dürften ausbleiben.

Für die Wiederholung der Bundespräsidentenstichwahl am 4. Dezember 2016 war es schwierig, genügend Wahlbeisitzer zu finden. Hintergrund dürfte die Angst vor nachträglichen juristischen Problemen gewesen sein, nachdem es im ersten Wahldurchgang am 22. Mai zu Ungereimtheiten gekommen war. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte daraufhin entschieden, dass die Stichwahl in ganz Österreich und komplett wiederholt werden muss.

Für die Nationalratswahl am 15. Oktober werden jedoch keine Engpässe bei den Wahlbeisitzern erwartet, heißt es aus der Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen beim Land Niederösterreich. Dort ist man allerdings nur für die Bezirkswahlbehörden zuständig, die sich wiederum um die Gemeinde- bzw. Sprengelwahlbehörden kümmern.

Umfangreiche Schulungen geplant

Bei der Nationalratswahl werden in ganz Niederösterreich etwa 30.000 Personen in den Wahlbehörden im Einsatz sein. Die Wahlordnung sieht für jede der 573 Gemeinde- und 24 Bezirkswahlbehörden sowie für die Landeswahlbehörde neun Beisitzer vor, für jede der etwa 2.600 Sprengelwahlbehörden drei. Hinzu kommen die Vorsitzenden und Ersatzpersonen. Die Wahlbeisitzer werden von den Parteien ernannt, aufgeschlüsselt nach dem Ergebnis der letzten Nationalratswahl im Jahr 2013.

Um eine Wahlanfechtung zu verhindern, setzt man beim Land wie schon bei der Bundespräsidentenstichwahlwiederholung im Dezember auf umfangreiche Schulungen von Wahlbeisitzern und Vorsitzenden. In den Bezirkswahlbehörden wird in den nächsten Wochen ein eintägiger Kurs abgehalten, in dem alle relevanten Vorschriften der Wahlordnung erklärt werden. Die Bezirksbehörden bieten diese Schulung danach für Gemeinde- und Sprengelwahlbehörden an.

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