Pflegeskandal: Beschuldigte nicht geständig

Nach Bekanntwerden des mutmaßlichen Quälens von Patienten in einem Pflegeheim in Kirchstetten (Bezirk St. Pölten) dauern die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft an. Fünf Beschuldigte seien im Verfahren, sie sind nicht geständig.

Die Verdächtigen sollen im Rahmen ihrer pflegerischen Tätigkeit Heimbewohner gequält und vernachlässigt sowie strafbare Handlungen gegen deren sexuelle Integrität und Selbstbestimmung begangen haben, sagte Leopold Bien, der Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten, gegenüber noe.ORF.at.

Laut Bien sind die Beschuldigten nicht geständig. Die Ermittlungen seien „noch nicht abgeschlossen“. Bien verwies unter anderem auf die Pflegedokumentation und zahlreiche Bewohner, die dahingehend überprüft werden müssten, ob und in welchem Umfang Körperverletzung oder Gesundheitsschädigungen objektiviert werden könnten.

„Einer der größten Pflegeheimskandale“

Der „Falter“ kündigte für seine am Dienstag erscheinende Ausgabe die Veröffentlichung von bisher „unbekannten Justizakten über einen der größten Pflegeheimskandale der letzten Jahrzehnte“ an. Der Vorabmeldung zufolge liegen dem „Falter“ Polizeiberichte und Einvernahmeprotokolle von Pflegerinnen und Pflegern vor, „in denen minutiös festgehalten wird, wie wehrlose Patientinnen und Patienten gefoltert, sexuell missbraucht und gedemütigt wurden“.

In dem Akt gibt es der Wiener Stadtzeitung zufolge zudem „Aussagen, die darauf hindeuten, dass Schwerkranke ermordet werden hätten sollen“. Laut Bien gibt es in diesem Fall aber keine Hinweise auf Tötungsdelikte.

Verfahren von besonderem öffentlichen Interesse

Nach Angaben des Sprechers der Staatsanwaltschaft ist noch das Sachverständigengutachten ausständig. Wann dieses vorliege, könne man noch nicht abschätzen. Damit sei auch noch nicht bekannt, wann mit einem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen sei.

Laut Bien handelt es sich um ein Verfahren von besonderem öffentlichen Interesse. In diesem Fall müsse die Staatsanwaltschaft, wenn sie ihre Ermittlungen beendet habe, an die Oberstaatsanwaltschaft Wien und an das Justizministerium Bericht erstatten. Diese würden dann entscheiden, ob es zu einer Anklage kommt.

Der Fall war im Oktober 2016 bekanntgeworden. Das Pflegeheim selbst reagierte nicht nur mit fristlosen Entlassungen, sondern auch mit mehreren Maßnahmen: Aufarbeitung der Vorfälle, Personalnachbesetzung, psychologische Betreuung und Einführung einer „Safety Line“ für die Mitarbeiter sowie Qualitätssicherung zählten dazu - mehr dazu in Nach Pflegeskandal: Heim setzt Maßnahmen (noe.ORF.at; 28.10.2016).

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