Erster Otter getötet: Kritik von Umweltschützern
WWF und Ökobüro erhoben gegen den Bescheid des Landes Niederösterreich vor mehreren Monaten Einspruch. Derzeit liegt die Beschwerde gegen den umstrittenen Tötungsbescheid des Landes beim Landesverwaltungsgericht. Indes wurde am Samstag das erste Ottermännchen im Waldviertel gefangen und anschließend getötet.
Nun fordern WWF und Ökobüro, dass vor weiteren „Otterentnahmen“ eine gesicherte Rechtsgrundlage abgewartet werden müsse. Aus der zuständigen Abteilung des Landes heißt es dazu, dass die Beschwerde gegen den Bescheid keine aufschiebende Wirkung habe. Es gehe bei der Entnahme um eine Wahrung des ökologischen Gleichgewichts.
Silas Stein/ dpa
WWF und Ökobüro: Bescheid rechtswidrig
WWF-Expertin Christina Wolf-Petre warnt hingegen vor „Schnellschüssen“, die der Natur und den Landwirten „nichts bringen“. Es handle sich „um reine Alibimaßnahmen auf Kosten der Natur“, sagt sie. „Die erste und alle folgenden Entnahmen sind in unseren Augen ganz klar rechtswidrig und sofort auszusetzen“, so Wolf-Petre.
„Die Grundlagen und Daten, auf denen der Tötungsbescheid beruht, sind nicht ausreichend“, sagt auch Thomas Alge, Geschäftsführer von Ökobüro - Allianz der Umweltbewegung. „Wir wurden im Verfahren zum Erlass des Bescheides rechtlich nicht gehört. Das widerspricht eindeutig dem Europarecht. Der Bescheid ist deshalb von Rechtswidrigkeit bedroht.“
Otterbestand in Niederösterreich umstritten
Durch den Fischotterbescheid des Landes ist es dem Landesfischeri- und dem Teichwirteverband erlaubt, 40 Ottermännchen mit Fallen zu fangen und anschließend zu töten. Argumentiert wird seitens der Behörde, dass das ökologische Gleichgewicht gefährdet sei, weil die Otter im Waldviertel auch geschützte Fischarten fressen würden - mehr dazu in Land NÖ erlaubt Tötung von 40 Fischottern (noe.ORF.at; 24.2.2017).
Die Umweltschutzorganisationen kritisieren, dass die Grundlagen und Daten, auf denen der Tötungsbescheid beruhe, nicht ausreichend seien. Die Otterbestandszahlen seien falsch, man wisse die genauen Zahlen nicht, daher könnten auch die entstehenden Schäden nicht eruiert werden. „Durch die veranlasste Tötung entsteht ein irreversibler Schaden, denn die Otter werden nicht wieder lebendig, wenn uns das Gericht später recht gibt“, so Alge.