„Ausbildungspflicht“ führt zu vielen Anfragen

Für etwa 17.000 junge Niederösterreicher hat im Juni nach neun Schuljahren die Schulpflicht geendet. Neu ist seit heuer die Ausbildungspflicht. Die Koordinierungsstelle Niederösterreich verzeichnet deshalb bereits viele Anfragen.

Wer nach dem Ende der Schulpflicht nicht weiter in die Schule geht, muss bis er das 18. Lebensjahr vollendet hat, eine andere Form der Ausbildung machen. Dazu zählen etwa eine Lehre oder Vorbereitungen auf eine Externistenprüfung. Einer Beschäftigung dürfen die Jugendlichen nur in Ausnahmefällen nachgehen, wenn sie dadurch an eine Ausbildung herangeführt werden.

Eltern sind dazu verpflichtet, innerhalb von vier Monaten, nachdem das eigene Kind die Schule abgebrochen hat, eine Koordinierungsstelle zu verständigen. In Niederösterreich verzeichnet man deshalb bereits seit Monaten viele Anrufe von Eltern und Inistitutionen, sagt Elisabeth Wegerer von der Koordinierungsstelle Niederösterreich, wo derzeit vier Beschäftigte tätig sind.

„Ältere“ Schulabbrecher nicht betroffen

Was viele nicht wissen: Von der Ausbildungspflicht betroffen sind nur jene Jugendliche, bei denen die Pflichtschulzeit nach dem Schuljahr 2016/2017 endete. Das sind etwa 17.000 junge Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher. Zahlen darüber, wie viele davon die Schule tatsächlich nicht mehr weiter besuchen und aktuell keine andere Ausbildung machen, gibt es derzeit noch nicht, sagt Wegerer.

Wer seine Schulpflicht vor dem Schuljahr 2016/2017 abschloss, ist von der Neuregelung nicht mehr betroffen. Viele Eltern, die sich an die Koordinierungsstelle wenden und deren Kinder bereits vor längerer Zeit die Schule abbrachen, seien davon regelrecht enttäuscht, erzählt Wegerer. Auch diesen versuche man aber so gut wie möglich zu helfen.

Strafen bei Missachtung möglich

Sobald die aktuellen Zahlen vorliegen, werden die betroffenen Jugendlichen und ihre Erziehungsberechtigten jedenfalls schriftlich verständigt und über die Ausbildungspflicht informiert. Dabei vermittelt die Koordinierungsstelle auch Kontaktdaten, an wen man sich bei der Suche nach einer Ausbildung wenden kann, etwa das AMS oder das Jugendcoaching.

Bleibt die erste schriftliche Kontaktaufnahme ohne Erfolg, wird in einem zweiten Brief auf mögliche Sanktionen hingewiesen. Kommen die Jugendlichen der Ausbildungspflicht auch nach einer dritten schriftlichen Aufforderung nicht nach, werden die zuständigen Behörden verständigt.

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