Pflegeskandal: Kein Hinweis auf Misshandlung
Der Gutachter, der Ende April von der Staatsanwaltschaft St. Pölten beauftragt wurde, sollte vor allem zwei Fragen klären: Gibt es Hinweise, dass die Patientinnen und Patienten von den Pflegern misshandelt wurden? Und haben sie ihnen eigenmächtig nicht verschriebene Medikamente verabreicht? Laut Staatsanwalt Leopold Bien habe sich aber „beides nicht objektivieren“ lassen.
Ehemalige Kollegen der Beschuldigten gaben bei der Einvernahme zuvor an, dass einige Patienten - während die Pfleger in Kirchstetten beschäftigt waren - ungewöhnlich oft Stuhlgang hatten. Dazu hält der Gutachter fest, dass die Symptome durchaus auf Abführmittel schließen lassen würden.
Anwalt sieht Pfleger entlastet
Rechtsanwalt Stefan Gloß, der vier der fünf Beschuldigten vertritt, sieht seine Mandanten jedenfalls entlastet: „Es gebe keine Hinweise auf Misshandlungen.“ Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind damit aber noch nicht abgeschlossen. Eine Anklage bis Jahresende wird es deshalb definitiv nicht mehr geben.
Nachdem Ende September bekannt wurde, dass zwei Pfleger in einem Wiener Pflegeheim wieder angestellt wurden, wurden die beiden wegen Tatbegehungsgefahr festgenommen. Einen Tag später wurden die Pfleger aber wieder freigelassen. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie bis zum Ende des Ermittlungsverfahrens nicht mehr im Pflegebereich arbeiten - mehr dazu in Patienten gequält: Verdächtige enthaftet (noe.ORF.at; 28.9.2017).
Links:
- Berufsverbot für Pfleger wäre möglich gewesen (noe.ORF.at; 8.10.2017)
- Pflegeskandal: Infos zu Verdachtsfällen gefordert (wien.ORF.at; 3.10.2017)
- Pflegeskandal: Beschuldigte nicht geständig (noe.ORF.at; 26.9.2017)