2018: Aus für Vermögensregress im Pflegebereich

Für Pflegebedürftige bringt 2018 mit dem Wegfall des Regresses eine Erleichterung. Die Länder dürfen nicht mehr auf das Vermögen von Pflegebedürftigen zugreifen, die in stationären Heimen aufgenommen sind.

Diese Regelung umfasst sämtliches Vermögen ohne Berücksichtigung von dessen Höhe. Darunter fallen auch Immobilien, Liegenschaften, Wohnungseigentum, Barvermögen und Sparbücher. Auch auf das Vermögen der Angehören, Erben und Geschenknehmer der Betroffenen darf nicht mehr zugegriffen werden. Bisher konnte beispielsweise eine Eigentumswohnung entsprechend belastet werden. Die neue Regelung gilt auch für bereits laufende Verfahren, diese sind einzustellen.

Weiterhin einbehalten werden der Großteil der Pension und ein Teil des Pflegegeldes von Heimbewohnern. Den Betroffenen verbleiben 20 Prozent der Pension sowie zehn Prozent des Pflegegeldes der Stufe drei (derzeit 45,20 Euro) monatlich.

40.000 Menschen profitieren von Abschaffung

Im Sozialministerium geht man davon aus, dass auch stationäre Einrichtungen, die primär der Betreuung von Menschen mit Behinderungen dienen, von den Bestimmungen umfasst sind. Dies gilt auch für alternative Wohnformen (wie etwa Wohngemeinschaften) mit zumindest nachts bestehender Rufbereitschaft. Nach Angaben des Ministeriums werden schätzungsweise 40.000 Menschen bzw. deren Familien von der Abschaffung des Pflegeregresses profitieren.

Erneut gleich bleibt im Jahr 2018 die Höhe des Pflegegeldes. In Stufe eins erhält man weiterhin 157,30 pro Monat, in Stufe zwei 290 Euro, in Stufe drei 451,80 Euro, in Stufe vier 677,60 Euro, in Stufe fünf 920,30 Euro, in Stufe sechs 1.285,20 Euro und in Stufe sieben 1.688,90 Euro. Die letzte Erhöhung des Pflegegeldes gab es am 1. Jänner 2016 - und zwar um zwei Prozent.

Unverändert bleibt auch die Förderung der 24-Stunden-Betreuung Pflegebedürftiger. Sie beträgt monatlich bis zu 1.100 Euro bei unselbstständigen Arbeitsverhältnissen oder bis zu 550 Euro bei Werkverträgen von selbstständigen Betreuungskräften.