Jeder vierte Autofahrer mit digitaler Vignette

Mittwoch ist der letzte Tag, an dem die Vignette aus dem Jahr 2017 gültig ist. Jeder vierte Autobahnnutzer kaufte die neue Vignette diesmal online - das ist heuer erstmals möglich. Die digitale Vignette ist aber nicht sofort gültig.

Kratzen und Picken - das war bisher die jährliche Aufgabe für rund vier Millionen Autobahnnutzer, die spätestens am 1. Februar erledigt sein sollte. Mehr als 1,2 Millionen Fahrerinnen und Fahrer wollten heuer aber lieber klicken statt picken. Sie nutzten die Möglichkeit, eine digitale Vignette im Online-Shop der ASFINAG zu erwerben.

Digitale Vignette erst 18 Tage nach Kauf gültig

Diese ist an das Kennzeichen gebunden. Der Vorteil: Bei einem Scheibentausch muss man sich um nichts kümmern, bei einem Wechselkennzeichen muss man nur eine Vignette für bis zu drei Fahrzeuge kaufen.

Der Haken: Von einem Kaufvertrag im Internet kann man 14 Tage zurücktreten. Dazu kommt noch der potentielle Postweg für ein Rücktrittsschreiben, damit ist die digitale Vignette erst 18 Tage nach dem Kauf gültig. Eine Ausnahme bilden Rubbelkarten des Sozialministeriums oder im Rahmen einer Abo-Aktion. Hier wird die digitale Vignette durch einen Registrierungscode sofort gültig. Wer ohne gültige Vignette unterwegs ist, muss mit 120 Euro Strafe rechnen.

Digitale Vignette

ORF

Klicken statt picken war im ersten Jahr der Digitalen Vignette schon für viele Autofahrer das Motto

Noch heuer will die Asfinag bei ihrem neuen Produkt nachbessern. Ab dem Sommer kann man die digitale Vignette auch in Trafiken, Tankstellen, bei Autofahrerclubs oder den Asfinag-Mautstellen kaufen. Damit entfällt die Rücktrittsfrist und die Vignette ist sofort gültig.

Gültigkeit online oder auf Rechnung prüfen

Wer nicht sicher ist, ob seine Vignette schon gültig ist, kann in einem öffentlichen Register, der Vignettenevidenz, nachsehen. Diese Möglichkeit kann beispielsweise auch bei Leihautos genutzt werden, um zu erfahren, ob man damit auf der Autobahn unterwegs sein darf oder nicht. Pro Tag können hier aber nur drei Abfragen pro Gerät gemacht werden. Damit soll Missbrauch in Form einer Massenüberprüfung verhindert werden.

Die Gültigkeit ist zudem auf der Rechnung ersichtlich, die man per Mail nach dem Kauf der digitalen Vignette zugeschickt bekommt. Die ASFINAG rät grundsätzlich dazu, diese aufzuheben, um z. B. im Fall eines Diebstahls oder Totalschadens einen Kaufnachweis zu besitzen. Das Mitführen der Bestätigung im Wagen ist nicht notwendig.

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