VfGH: Mindestsicherung am Prüfstand
Beim Landesverwaltungsgericht in St.Pölten gingen mehrere Beschwerden gegen die Bestimmungen der „Mindestsicherung neu“ ein, die seit Jänner 2017 gelten.
Konkret betreffen sie zwei Regelungen:
- Personen, die sich innerhalb der letzten sechs Jahre weniger als fünf in Österreich aufgehalten haben, bekommen geringere Leistungen, nämlich maximal 522,50 Euro.
- Leben mehrere Personen in einem Haushalt oder einer Wohngemeinschaft dürfen sie zusammmen höchstens 1.500 Euro aus der Mindestsicherung beziehen.
Aufgrund der Beschwerden beantragte das Landesverwaltungsgericht bereits im Sommer eine Aufhebung der Bestimmungen beim Verfassungsgerichtshof. Nach Ansicht des Gerichts könnten sie gegen das Gebot der Gleichbehandlung und der Sachlichkeit verstoßen. Das muss jetzt der Verfassungsgerichtshof prüfen.
ORF.at/Roland Winkler
Verfahren bis zur Entscheidung unterbrochen
Bereits im Dezember nahm das Höchstgericht die Beratungen dazu auf. Sie wurden allerdings vertagt, weil noch Fragen offen waren, hieß es. Eine Entscheidung dürfte aber in der aktuellen Session fallen, die von Montag bis 17. März dauert.
Die Novelle des Mindestsicherungsgesetzes wurde von ÖVP, FPÖ und der Liste Frank beschlossen - mehr dazu in Landtag: Mindestsicherung neu beschlossen (noe.ORF.at; 17.11.2016). Bis die Entscheidung des Höchstgerichts vorliegt, wurden die Verfahren am Landesverwaltungsgericht unterbrochen.
Links:
- Mindestsicherung: VfGH prüft erneut Regelungen (noe.ORF.at; 22.7.2017)
- Verfassungsgerichtshof