Baby missbraucht: Sechs Monate unbedingte Haft

Weil er seine vier Monate alte Tochter sexuell missbraucht hat, ist am Montag ein 22-jähriger Mann in Korneuburg vor Gericht gestanden. Er wurde schuldig gesprochen. Das Urteil: 18 Monate Haft, davon sechs Monate unbedingt.

Zu dem Vorfall kam es laut Anklage vergangenen Juli. Der Staatsanwaltschaft zufolge unterhielten sich die Kindesmutter und der Angeklagte an diesem Tag in der Küche mit einem Freund, der damals nahezu täglich zu Besuch gekommen sein soll. Der Beschuldigte erklärte, das Baby baden zu wollen, wobei ihm der Freund ins Badezimmer folgte. Dort soll der Bekannte den sexuellen Übergriff während des Badens beobachtet haben.

Der Freund vertraute den Vorfall Wochen später seiner Schwester an. Es kam zur Anzeige, das Jugendamt wurde eingeschaltet. Anfänglich bestritt der Beschuldigte die Tat. Bei einer späteren Einvernahme gab er an, dass es eventuell unabsichtlich zu dem Übergriff gekommen sei, und beim Prozess plädierte er „nicht schuldig“. Er sei „grundsätzlich vorsichtig“ gewesen und habe das Baby immer nur im Beisein seiner Ex-Lebensgefährtin gebadet, sagte der bisher unbescholtene Angeklagte. Bei dem 22-Jährigen handelt es sich um einen Frühpensionisten aufgrund geistiger Defizite.

Mildes Urteil wegen Unbescholtenheit

Die Mutter des Kindes gab im Zeugenstand an, damals nicht im Bad gewesen zu sein und das Geschehen daher nicht mitbekommen zu haben. „Ich habe ihn gefragt, ob er deppert ist“, schilderte der Freund seine geschockte Reaktion auf die „Aktion“ des Angeklagten. Die Aussage des Zeugen, der sich genau an den Vorfall erinnern konnte, sei „absolut glaubwürdig“ gewesen, während der Angeklagte sich widersprüchlich verantwortete, begründete der Richter die Entscheidung des Schöffensenats. Mildernd wurde neben der Unbescholtenheit bewertet, dass es sich um einen einmaligen Vorfall gehandelt hatte.