Fall Kührer: Wiederaufnahme abgewiesen

Der Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens im Fall Julia Kührer ist in erster Instanz abgewiesen worden. Der Anwalt des verurteilten Michael K. kündigte Beschwerde an das Oberlandesgericht Wien an.

Im September 2013 hatte ein Geschworenensenat in Korneuburg den damals 51-jährigen Wiener Michael K. in einem Indizienprozess des Mordes an der 2006 verschwundenen 16-Jährigen aus Pulkau im Weinviertel schuldig gesprochen. Die verhängte lebenslange Haft wurde dann auf 20 Jahre herabgesetzt.

Auf dem Grundstück des verurteilten ehemaligen Videothek-Besitzers waren 2011 die sterblichen Überreste der Schülerin entdeckt worden. Die Todesursache ließ sich nicht mehr eruieren. Der Anwalt des Mannes legte dem eine Verfahrenswiederaufnahme prüfenden Drei-Richter-Senat des Landesgerichts Korneuburg im Dezember 2017 ein neues Gutachten vor, dem zufolge das Mädchen an einer Überdosis Methamphetamin (Crystal Meth) gestorben sein könnte - mehr dazu in Neues Gutachten im Fall Kührer (noe.ORF.at; 2.12.2017). Der damalige Gerichtssachverständige hatte eine letale Überdosis ausgeschlossen.

Blaschitz will Beschluss bekämpfen

Es wurde eine Wiederaufnahme des Verfahrens gefordert. Laut Blaschitz hätten sich seit der Verurteilung etliche Zeugen gemeldet, die den Fall in ein anderes Licht stellen würden - mehr dazu in Wiederaufnahmeantrag im Fall Kührer (noe.ORF.at; 8.5.2017). Der Antrag auf Wiederaufnahme wurde nun aber in erster Instanz abgewiesen. Blaschitz kündigte bereits an: „Unsererseits wird dieser Beschluss mit Beschwerde an das Oberlandesgericht Wien bekämpft werden.“ Dazu hat er 14 Tage Zeit.

Das Landesgericht Korneuburg verwies im Zusammenhang mit dem Wiederaufnahmeantrag auf zwei mündliche Verhandlungstermine, die stattgefunden hatten. Dabei seien insgesamt fünf (Hörensagen-)Zeugen und eine (Hörensagen-)Zeugin sowie der Wiederaufnahmewerber selbst vernommen und gegenübergestellt worden.

Weiters sei in einem aufwendigen Ermittlungsverfahren Einsicht in die Stellungnahmen und die Anmerkungen der vom Wiederaufnahmewerber beauftragten (Privat-)Sachverständigen genommen worden. Insgesamt seien vier ergänzende gerichtliche Sachverständigengutachten eingeholt sowie drei umfangreiche Vorstrafakten eines der (Hörensagen-)Zeugen beigeschafft und detailliert ausgewertet worden, teilte das Landesgericht Korneuburg mit.

Gericht: „Keine neuen Tatsachen oder Beweismittel“

„Verkürzt und zusammengefasst“ begründete der Senat seine Entscheidung, den Wiederaufnahmeantrag abzuweisen, damit, „dass die behaupteten Wahrnehmungen der (Hörensagen-)Zeugen, sich im wesentlichen in eigenen Überlegungen und Spekulationen erschöpfen und keine neue Tatsachen oder Beweismittel darstellen, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen geeignet erscheinen, die Freisprechung oder die Verurteilung des Michael K. wegen einer unter ein milderes Strafgesetz fallenden Handlung begründen zu können. Die Stellungnahmen und Anmerkungen der (Privat-)Sachverständigen - ohne eigene Befundaufnahme - beruhen auf einer unvollständigen und aktenwidrigen Grundlage sowie Dezimalfehlern bei den eigenen Berechnungen.“

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