Über 43.000 Tabletten im Gepäck: Zwei Jahre Haft

Weil er mehr als 43.000 Tabletten mit dem Wirkstoff Tramadol im Gepäck hatte, wurde am Donnerstag ein 43-Jähriger am Landesgericht Korneuburg zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, davon acht Monate unbedingt, verurteilt.

Der Mann hatte 43.104 den Wirkstoff Tramadol enthaltende Tabletten im Gepäck, als er am 8. November 2017 bei der Einreise auf dem Flughafen in Schwechat angehalten wurde. Laut der Staatsanwältin handelte es sich insgesamt netto um mehr als zwei Kilogramm Tramadol und damit um die fast 54-fache Menge des Grenzwerts nach den Bestimmungen des Suchtmittelgesetzes. Der indische Staatsbürger habe angegeben, nicht gewusst zu haben, dass diese Einfuhr illegal sei - aus Sicht der Anklägerin allerdings eine Schutzbehauptung.

„Es war ein großer Fehler“, zeigte sich der Angeklagte reuig. Er habe die Medikamente von einem befreundeten Apothekenbesitzer erhalten und wollte sie hierzulande verkaufen. Die in indischen Geschäften erhältlichen Tabletten würden „speziell hart arbeitenden Männern gegen allgemeine Schmerzen“ helfen, ließ der bis dahin unbescholtene Geschäftsmann und Familienvater via Dolmetscher wissen.

Mann kam nicht zur Vernehmung und flog zurück

Nach der Kontrolle blieb der Beschuldigte auf freiem Fuß und versprach, am folgenden Tag zur Vernehmung zu kommen. Das tat er jedoch nicht, sondern er flog wieder zurück, hielt ihm die Richterin vor. Die Polizei sei „so nett“ gewesen - er habe gedacht, sein Erscheinen sei nicht nötig, gab der Mann an. Das sei ebenfalls ein großer Fehler gewesen, meinte der 43-Jährige. Er wurde in der Folge aufgrund eines internationalen Haftbefehls festgenommen.

Der Mann wurde zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, davon wurden 16 Monate bedingt nachgesehen. Acht Monate muss er absitzen, wobei die U-Haft seit Ende April angerechnet wird. Die Entscheidung des Schöffensenats ist rechtskräftig.