Gericht erlaubt Freizeitjäger Schalldämpfer

Das Landesverwaltungsgericht hat einem Freizeitjäger aus dem Bezirk Neunkirchen die Verwendung eines Schalldämpfers erlaubt. Bisher war das nur Berufsjägern aus Gründen des Arbeitsschutzes erlaubt.

Der Verwaltungsgerichtshof stellte zuletzt zwar fest, dass durch den Schuss sowohl Menschen als auch Tiere gesundheitliche Schäden erleiden können. Doch das öffentliche Interesse, dass der Schuss weiterhin deutlich hörbar ist, etwa für Spaziergänger im Wald, sei wichtiger. Der Antrag eines Freizeitjägers wurde deshalb abgelehnt.

Im Fall des Jägers aus dem Bezirk Neunkirchen hatte die Behörde den Antrag, einen Schalldämpfer zu verwenden, ebenfalls abgelehnt. Sein Anwalt, Raoul Wagner, beantragte daraufhin eine Demonstration. Bei einem Lokalaugenschein in Purkersdorf (Bezirk St. Pölten) ließ ein Richter des Landesverwaltungsgerichts nun sowohl mit als auch ohne Schalldämpfer schießen.

Überschallknall deutlich zu hören

Die Messungen ergaben: „Der Mündungsknall in der Umgebung des Schützen wird reduziert, aber der Überschallknall des Geschoßes bleibt gleich laut“, betonte Wagner in der Tageszeitung Kurier. Das Landesverwaltungsgericht habe einer Beschwerde des Mannes gegen diese Entscheidung Folge gegeben, teilte ein Sprecher mit.

Der Landesjagdverband begrüßt die Entscheidung und hofft, dass deren langjährige Forderung in die neue EU-Feuerwaffen-Richtlinie aufgenommen wird, die noch heuer im Parlament beschlossen werden soll. „Das wäre eine bessere Lösung“, meint Sylvia Scherhaufer, Generalsekretärin des Landesjagdverbandes, denn damit wären Schalldämpfer automatisch für alle Jäger erlaubt. „Der aktuelle Fall zeigt, dass dafür eine Notwendigkeit besteht“

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