Traktor und Anhänger nach Unfall sichergestellt

Nach dem Unfall in Allhartsberg (Bezirk Amstetten) ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der fahrlässigen Gemeingefährdung und der fahrlässigen Körperverletzung. Der Traktor und der Anhänger wurden sichergestellt.

Ermittelt wird gegen den Lenker des Traktors, sagte Sprecher Leopold Bien am Montag. Der 25-Jährige gab der Polizei zufolge an, dass er zu schnell in eine Kurve gefahren sei. Alkohol war nicht im Spiel. Der Mann am Steuer der Zugmaschine hatte 0,0 Promille - mehr dazu in Traktorunfall: Lenker war vermutlich zu schnell (noe.ORF.at; 8.9.2018). Er stehe nach wie vor unter Schock und werde vom Kriseninterventionsteam behandelt, hieß es am Montag bei der Polizei, eine Einvernahme sei bisher nicht möglich gewesen.

Anhänger bei Polterabend umgestürzt

Der Anhänger war am frühen Samstagabend laut Polizei auf der Landesstraße zwischen Allhartsberg und Sonntagberg bei einer Ausfahrt im Rahmen eines Polterabends umgestürzt. Sechs Frauen - unter ihnen nach ÖAMTC-Angaben auch die Braut - wurden schwer, sieben weitere leicht verletzt. Zu den Opfern zählen auch zwei Schwangere. Eine von ihnen erlitt ebenfalls schwere Verletzungen.

Drei der Schwerverletzten wurden von „Christophorus 15“, „Christophorus 10“ und „Christophorus 2“ ins AKH Linz, UKH Linz und Universitätsklinikum St. Pölten geflogen, drei weitere in die niederösterreichischen Landeskliniken Amstetten und Krems sowie ins Krankenhaus Steyr in Oberösterreich transportiert. Die Leichtverletzten wurden in Amstetten und Waidhofen an der Ybbs behandelt.

Anhänger war nicht zum Verkehr zugelassen

Ob die Frauen überhaupt auf dem Anhänger mitfahren durften, müsse nun auch noch geklärt werden, sagte Johann Baumschlager von der Landespolizeidirektion Niederösterreich gegenüber noe.ORF.at am Montag. Die Polizei gehe jedenfalls von einem gesetzwidrigen Transport aus, so Baumschlager. Der Anhänger sei nicht zum Verkehr zugelassen gewesen.

Der Appell der niederösterreichischen Polizei nach dem Unfall: Man soll sich vor derartigen Brauchtumsveranstaltungen jedenfalls an eine Dienststelle der Exekutive wenden und erfragen, was erlaubt sei oder wie viele Personen transportiert werden dürften.