Neue Finanzregeln für Land und Gemeinden

Seit Jahren gibt es Kritik, dass die Budgets der Länder und Gemeinden untereinander kaum vergleichbar sind. Mit 1. Jänner 2020 tritt ein neues Haushaltsrecht in Kraft. In Niederösterreich werden nun die Gesetze entsprechend geändert.

Ziel der „Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung“ (VRV) ist es, die Finanzen der Länder und der Gemeinden vergleichbar zu machen. Im Jahr 2015 erließ das Finanzministerium eine entsprechende Verordnung. Damit die neuen Haushaltsregeln Anfang 2020 in Kraft treten können, werden in Niederösterreich nun sowohl die Gemeindeordnung als auch das Niederösterreichische Stadtrechtsorganisationsgesetz geändert. Dieses gilt für die vier Statutarstädte St. Pölten, Krems, Waidhofen an der Ybbs und Wr. Neustadt.

Doppelte Buchführung wie in der Privatwirtschaft

Wie Finanzlandesrat Ludwig Schleritzko (ÖVP) am Montag vor Journalisten sagte, werde durch die neuen Regeln die Transparenz erhöht. „Es geht im Wesentlichen um die doppelte Buchführung. Es geht aber auch um eine Vermögensbewertung. Das heißt, es gibt eine Cashflow-Rechnung, es gibt eine Bilanz und es gibt eine Gewinn- und Verlustrechnung. Das ganze System entwickelt sich in dieselbe Richtung, wie wir es in der Wirtschaft schon kennen“, so Schleritzko gegenüber noe.ORF.at.

Konkret wird es in Anlehung an die Rechnungslegungsvorschriften in der Privatwirtschaft einheitliche Standards geben, die drei Komponenten vorsehen: einen Ergebnishaushalt, in dem Erträge und Aufwendungen unabhängig von der tatsächlichen Zahlung umfasst sind, einen Finanzierungshaushalt, der die tatsächlichen Ein- und Auszahlungen abbildet, sowie einen Vermögenshaushalt, der das Vermögen und dessen laufende Änderung widerspiegelt. Dazu müssen zum Beispiel die Städte und Gemeinden erheben, welchen Wert ihre Gebäude oder auch ihre Gemeindestraßen haben. Werden Gebäude anschließend verkauft, ist das - anders als früher - in der Bilanz ersichtlich.

Tausende Gemeindemitarbeiter werden geschult

Weil die Systemumstellung mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden ist, sollen die Gemeindem vom Land unterstützt werden. So müssen mehrere tausend Verantwortliche in allen 573 niederösterreichischen Gemeinden entsprechend geschult werden. „Das heißt, es bedarf einer dringenden Ausbildung der Mitarbeiter und es bedarf einer Schulung aller Gemeinderäte“, so Gemeindebundpräsident Alfred Riedl (ÖVP). Die Vorbereitungen in den Gemeinden würden bereits laufen. Über die Kommunalakademie werden die Schulungen angeboten.

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Arthur Riegler

Landesrat Ludwig Schleritzko und Gemeindebundpräsident Alfred Riedl

Laut Riedl helfe die neue Finanzgebarung dabei, den „Konsoldierungsbedarf rechtzeitig zu erkennen“. Immerhin sei in der Vergangenheit vorwiegend über Schulden, nicht aber über das Vermögen diskutiert worden. Um etwa die Straßen entsprechend bewerten zu können, werden die Gemeinden vom Land mit einer App unterstützt. Dabei soll unter anderem in Betracht gezogen werden, ob es einen Geh- oder auch einen Radweg gibt. „Und es geht um die Frage des technischen Zustandes, um Erhaltungsmaßnahmen rechtzeitig zu planen“, so Riedl.

Schleritzko sprach außerdem von einer „Stärkung der Gemeindeautonomie“. Projekte wie Abwasserbeseitigungsanlagen müssten künftig vom Land nicht mehr genehmigt werden. Neu hinzu kommt jedoch, dass Gemeinden, die nicht ausgewogen bilanzieren, einen Vorschlag machen müssen, wie sie die Finanzen sanieren wollen. „Wenn eine Gemeinde schlecht haushalten sollte oder gezwungen ist, im Haushalt etwas zu ändern, muss die Gemeinde ein sogenanntes Haushaltskonsolidierungskonzept vorlegen“, so der Finanzlandesrat. Anhand des Konzeptes soll dann zusammen mit der Gemeinde entschieden werden, welche Schritte eingeleitet werden.

Landtagsbeschluss noch im Dezember geplant

Neben den Gemeinden und Städten ist auch das Land Niederösterreich von der neuen Finanzgebarung betroffen. „Erstmals werden die Finanzhaushalte der Bundesländer wirklich vergleichbar“, so der Finanzlandesrat. In dem kommenden Tagen soll der Begutachtungsentwürf über die Gesetzesänderungen veröffentlicht werden. Noch vor Ende des Jahres - konkret am 13. Dezember - soll die neue Finanzgebarung im Landtag beschlossen werden. Der erste nach der neuen VRV erstellte Budgetvoranschlag des Landes wird dem Landtag dann im Juni 2019 vorgelegt.

Thomas Puchinger, noe.ORF.at

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