Dritte Piste: Verfassungsrichter erneut am Zug

Gleich zwei Mal beschäftigt sich der Verfassungsgerichtshof in seiner Herbstsession mit dem Flughafen Schwechat (Bezirk Bruck an der Leitha). Es geht erneut um die Frage, ob der Flughafen die umstrittene dritte Piste bauen darf.

22 Jahre Planung und noch immer beschäftigt der Rechtsstreit rund um die dritte Piste die Gerichte. In der am Montag startenden Herbstsession ist der Verfassungsgerichtshof (VfGH) erneut am Zug. Er hob 2017 ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auf. Dieser hatte den Bau aus Umweltschutzgründen verboten. Im März 2018 gab es dann vom Bundesverwaltungsgericht Grünes Licht für den Bau einer dritten Start- und Landesbahn - mehr dazu in Schwechat: Grünes Licht für dritte Piste (noe.ORF.at; 28.3.2018).

Bürgerinitiativen wollen dritte Piste verhindern

Doch die Pistengegner wollten sich nicht geschlagen geben und wandten sich an den VfGH. So sei etwa die Baubewilligung erteilt worden, weil Regierung und Interessensvertretungen Druck ausgeübt hätten, heißt es. Die Bürgerinitiativen beklagen in einer Beschwerde, dass verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte verletzt würden, indem z.B. der Fluglärm die Nutzbarkeit von Gärten einschränke.

Flughafen Schwechat Wien Sujet Luftansicht

ORF.at/Christian Öser

Gebarung des Flughafens soll geprüft werden

Zudem gibt es zur Frage, ob der Rechnungshof den Flughafen prüfen darf, am Donnerstag eine öffentliche Verhandlung. Dieser war bereits ein Mal mit einer Prüfung des Airports abgeblitzt. Der VfGH wies den Antrag zurück, weil der Zeitraum nicht eingegrenzt war. Jetzt versucht der Rechnungshof, die Prüfung ab 1. Jänner 2017 durchzusetzen. Der Flughafen hatte eine solche mit Hinweis auf die geänderte Eigentümerstruktur abgelehnt - mehr dazu in Rechnungshof blitzt bei Flughafen-Prüfung ab (noe.ORF.at; 6.9.2018).

Der Flughafen gehört zu je 20 Prozent den Ländern Wien und Niederösterreich. Der Rechnungshof sieht damit eine faktische Beherrschung des Unternehmens durch die öffentliche Hand gegeben. Referent in dieser Causa ist der frühere Vorstandsvorsitzende des Flughafens Wien, Christoph Herbst, der seit 2011 Verfassungsrichter ist.

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