Ex-Bürgermeister bekennt sich teilschuldig

In St. Pölten hat am Dienstag der Prozess gegen einen Ex-Bürgermeister aus dem Mostviertel begonnen. Dem 49-Jährigen werden Untreue, Betrug, Diebstahl sowie Amtsmissbrauch vorgeworfen, er bekannte sich teilschuldig.

Neben dem Ex-Ortschef mussten sich zwei weitere Angeklagte vor dem Schöffengericht verantworten. Die beiden stritten sämtliche Vorwürfe ab. Schuldig bekannte sich der ehemalige Politiker unter anderem zu den Vorwürfen rund um den Förderantrag einer Photovoltaik-Anlage im Wert von 11.700 Euro. Zudem räumte er ein, Verteidigerkosten für einen Rechtsstreit, die ihm von der Versicherung bereits ersetzt worden waren, von der Marktgemeinde gefordert zu haben.

Teilweise geständig zeigte sich der Erstangeklagte zu den in der Anklageschrift angeführten Scheinanmeldungen im Zentralen Melderegister (ZMR). Der 49-Jährige gab an, dass seitens der Gemeinde entsprechende Anmeldungen durchgeführt wurden. Einige davon habe er auf dem Arbeits-PC des zweitangeklagten ehemaligen Baufhofleiters selbst getätigt, erklärte der 49-Jährige. Dies sei aber nie wegen seines Gehalts, sondern immer nur aufgrund der Wählerevidenz geschehen.

Streusplittbestellung Thema im Prozess

Den in der Anklageschrift enthaltenen Vorwurf, eine Überweisung von 9.000 Euro aus dem Gemeindebudget für Streusplitt an eine Baufirma veranlasst zu haben und im Gegenzug Arbeiten an seiner privaten Gartenmauer vornehmen haben zu lassen, bestritt der ehemalige Ortschef. Das sei „völlig aus der Luft gegriffen“, die Kosten für die Mauer von 6.000 Euro habe er privat bezahlt.

Anstatt von 500 Tonnen Streusplitt sei 2013 Unterbau-Material bestellt worden. In der Budget-Position Winterdienst sei damals Geld übrig geblieben, dieses habe man für den Ausbau des Güterwegenetzes verwenden wollen. Auf der Rechnung seien dennoch die 500 Tonnen Splitt ausgewiesen worden, weil es sonst nicht „in den Posten Winterdienst gepasst“ hätte. Diese Vorgehensweise sei „grundsätzlich nicht richtig“, so der Ex-Bürgermeister.

Dass 48.000 Euro an Aufschließungsgebühren für das Wohnbauprojekt einer Genossenschaft nicht vorgeschrieben worden waren, sei nicht seine Schuld, sondern ein Fehler einer Gemeindebediensteten. Die Zeugenaussagen zweier Mitarbeiterinnen, wonach es eine mündliche Anordnung des Bürgermeisters dafür gegeben habe, mit der Vorschreibung der Gebühren noch zu warten, bezeichnete der Ex-Politiker als „Schutzbehauptungen“.

Verhandlung wird am Donnerstag fortgesetzt

Der Fünftangeklagte war am Dienstag abwesend, laut seiner Verteidigerin war er vor vier Wochen über eine Stiege gefallen, liege mit schweren Knieverletzungen im Krankenhaus und sei nicht gehfähig. Über ihn wird gesondert verhandelt. Auch der Viertangeklagte wurde aus dem Verfahren ausgeschieden. Die Schöffenverhandlung wird am Donnerstag mit der Befragung des Zweit-und Drittangeklagten fortgesetzt.