Diversion in Wohnbeihilfe-Causa aufgehoben

Im Fall von schwerem Betrug mit Wohnbeihilfen in Wiener Neustadt hat das Wiener Oberlandesgericht (OLG) der Beschwerde der Staatsanwaltschaft recht gegeben. Die Diversion von zwei Beschuldigten wurde aufgehoben.

Die Diversion des Erstangeklagten - der SPÖ-Stadtrat zahlte 20.000 Euro Geldstrafe - wurde nicht beeinsprucht. Allerdings legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen die diversionelle Erledigung einer ehemaligen SPÖ-Bundesrätin und eines früheren Chefs einer stadteigenen Gesellschaft ein, der nun vom OLG stattgegeben wurde. Die beiden hätten eine Geldstrafe von 5.500 bzw. 6.000 Euro zahlen müssen.

Der schwere Betrug soll von Jänner 2014 bis April 2015 stattgefunden haben. Durch Vorlage falscher Darlehensaufstellungen sollen Mieter zu viel Wohnbeihilfe durch das Land Niederösterreich erhalten haben, so der Vorwurf. Dem Land soll laut Staatsanwaltschaft zumindest 200.000 Euro Schaden entstanden sein - mehr dazu in Betrug: Anklage gegen SPÖ-Politiker (noe.ORF.at; 12.4.2018). Die Prozessfortsetzung wird am 18. Jänner stattfinden, bestätigte eine Sprecherin des Landesgerichtes einen Bericht des „Kurier“.

Politisch motiviertes Handeln

Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten im Prozess ein politisch motiviertes Handeln vor. Die falschen Darlehensaufstellungen seien von den Beschuldigten - so der Vorwurf - nämlich auch dann noch weiter verbucht worden, als ihnen der Fehler bereist aufgefallen sei. Laut Staatsanwaltschaft hätte man allerdings aufgrund der bevorstehenden Gemeinderatswahl weitergemacht.

Der Anwalt des Stadtrates widersprach diesen Vorwürfen. Die Beschuldigten hätten nicht vorsätzlich gehandelt, sagt er. Er bezeichnete das Vorgehen seines Mandanten zwar als Schlamperei, dieses sei aber nicht strafwürdig. Auch hätte er keinen Grund gehabt, den Fehler zu vertuschen, weil er davon ja auch keinen finanziellen Vorteil gehabt habe - mehr dazu in Prozess gegen SPÖ-Politiker endete mit Diversion (noe.ORF.at; 6.7.2018).